Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/52: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut) · 21 Seiten

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über den Familiennachzug, die Härtefallregelung oder den Asylbereich in die Schweiz gelangen.

SG begrüsst die Aufhebung des Statuts, da die vorgeschlagene Anpassung der langjährigen Praxis des Kantons entspreche. Der Kanton begrüsst ebenfalls die im Erläuternden Bericht genannten "flankierenden Massnahmen", da diese für die betroffenen Personen nötig und wichtig seien. Der Kanton fordert jedoch, dass die geplante Expertengruppe auch proaktiv Handlungsempfehlungen erarbeite.

Trotz verschärften Kontrollen auf dem Kantonsgebiet SH gebe es immer wieder Hinweise auf illegale Tätigkeiten wie beispielsweise die Ausbeutung von Personen in diesem Milieu. Aus diesem Grund, sowie angesichts der negativen Beobachtungen durch die Bundeskriminalpolizei und der mangelnden Kontrollierbarkeit, begrüsst SH die Aufhebung des Statuts.

SO lehnt die Aufhebung des Statuts ab. Der Kanton befürchtet eine Verschärfung der Ausbeutungssituation für Frauen aus Drittstaaten und eine Verlagerung in die Illegalität. Der Kanton ist der Meinung, dass das Weiterbestehen des Statuts und effizientere staatliche Kontrolltätigkeiten den Schutz der Tänzerinnen gewährleisten würden.

SZ teilt die Aussage des BFM im Erläuternden Bericht, dass die Schutzwirkung des Statuts ungenügend sei. Es werden oft Missstände und Ausbeutungssituationen in Cabaret-

Betrieben festgestellt, die Tänzerinnen seien jedoch nicht bereit auszusagen. Dies verunmögliche die Sanktionierung der Betriebe. Der Kanton befürwortet deshalb die Aufhebung des Statuts und fordert die unbedingte Realisierung der "flankierenden Massnahmen".

TG6 und TI7 wenden das Statut nicht mehr an und unterstützen die Abschaffung des Statuts für die ganze Schweiz.

VD8 wendet das Statut nicht mehr an und unterstützt dessen Abschaffung für die ganze Schweiz. Diese Regelung biete nicht den gewünschten Schutz und stelle sich als illusorisch und rechtsunwirksam dar. Die Ungleichbehandlung der Wirtschaftsbranchen im Bereich der Zulassung von Personen aus Drittstaaten sei nicht mehr begründbar und müsse behoben werden. Der Schutz der Tänzerinnen sei Teil einer bereiteren Problematik, namentlich der Prostitution. In diesem Zusammenhang seien auch die Normen zur Bekämpfung der Prostitution des Strafgesetzbuches zu überprüfen. Der Kanton begrüsst die vorgesehenen "flankierenden Massnahmen".

UR stimmt der Abschaffung des Statuts zu, wenn der Bund den Schutz dieser Frauen anderweitig zu erreichen suche. Insbesondere solle die Umsetzung der "flankierenden Massnahmen" unverzüglich an die Hand genommen werden. Der Bund solle die Kantone zudem bei der Umsetzung aktiv unterstützen.

VS wendet das Statut für Personen aus Drittstaaten seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr an. Der Kanton habe damit gute Erfahrungen gemacht, eine Verlagerung in die Illegalität sei nicht festzustellen. Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Nichtanwendung des Statuts unterstützt der Kanton die vorgeschlagene Abschaffung.

ZG hat keine Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf abgegeben. Der Kanton wendet das Statut ebenfalls nicht an.

6 Der Kanton TG wendet das Statut seit dem 1. April 1999 nicht mehr an.

7 Der Kanton TI wendet das Statut seit dem 1. Oktober 2010 nicht mehr an.

8 Der Kanton VD wendet das Statut auf Grund eines Regierungsratsentscheids vom 7. März 2007 nicht mehr an.