Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 18 Seiten
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Die SP fordert, dass eine Prüfung und Genehmigung der Tarife in der Grundversorgung (d.h. für gefangenen Kunden ohne Wettbewerb) von der ElCom erfolgt. Bislang werden Erhöhungen der ElCom begründet und mitgeteilt. Auch der Kanton Waadt hebt heraus, dass eine effektive Prüfung der Tarife eine notwendige Antwort auf Strompreiserhöhungen sei und verlangt ein stärkeres Augenmerk auf die externen Kosten der Produktion (speziell der Nuklearen). Ebenso betont der Kanton Neuenburg die Wichtigkeit der effizienten Kosten.
Der SGB kann die Änderung nicht abschliessend bewerten, da hier auch eine Einschätzung zu machen wäre, wie sich mittel- und v.a. auch langfristig die Auswirkungen auf den Strompreis darstellen.
Ablehnende Argumente:
Aus Sicht von Greenpeace und der SES steht die Regelung in einem engen Zusammenhang mit dem WACC, die skeptisch beurteilt wird. ACSI/FRC/SKS lehnen die Anpassung in ihrer gemeinsamen Stellungnahme aufgrund ihrer preistreibenden Wirkung ab. Der Status quo sei auch beizubehalten, da die Kosten der Kernkraftwerke oberhalb der Marktpreise zu liegen kommen können und die Änderung somit ihren weiteren Betrieb stützen könne.
4.3 Wie beurteilen Sie die im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Methodik zur Ermittlung des WACC?
Argumente der Zustimmung:
Diese Regelung erfährt die vorab in den Abschnitten 2 bis 4 tabellarisch erwähnte Zustimmung. Sie unterstütze die notwendigen Investitionen und sei nachhaltig, da weniger volatile Sätze resultierten.
Die neue Methodik des Gutachters IFBC wird von den Befürwortern als international anerkannt und wissenschaftlich fundiert angesehen. Die empirische Bestimmung des Betafaktors und des Bonitätszuschlages, die wesentliche Änderungen gegenüber dem Status quo sind, wird teils explizit befürwortet (swisselectric, swissgrid, VSE).
In der Summe sind bei den Befürwortern detaillierte Anmerkungen zu den Parametern etwas seltener, da sie die Ansicht des Gutachters zur Gänze teilen. Auf Kritik an der Methode und speziell dem Betafaktor, wird vom VSE erwähnt, dass es für die Netzbetreiber durch das Kostenanerkennungsverfahren der ElCom ein erhebliches Risiko gebe.
Die Swissgrid merkt zu dieser Frage an, dass über die im erläuternden Bericht erwähnten 2 Mrd. CHF weitere Investitionen anfallen. Diese Grösse würde alleine den Ausbau des strategischen Netzes beziffern (ohne Erneuerungsinvestitionen) bis zum Jahre 2010. Hinzu kämen bis zum Jahre 2020 ein Betrag von 500 Mio. CHF zur Umsetzung der Energiestrategie sowie bis zum Jahre 2030 ergäbe sich unabhängig von der Energiestrategie ein Investitionsvolumen von 4 bis 6 Mrd. CHF. Vor diesem Hintergrund sie die Anpassung der WACC-Methodik essentiell, um langfristig das notwendige Fremdkapital beschaffen zu können.
Ergänzungen und zu bedenkende kritische Faktoren:
Der VSE und Swissgrid merken an, dass bei der Formulierung der Verordnung anstatt „Laufzeiten“
der Begriff „Restlaufzeiten“ beim risikolosen Kapital anzuwenden sei (analog zum Gutachten). Groupe E macht eine Reihe von detaillierten Anmerkungen. Sie möchte eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Eigen- und Fremdkapitalanteile (unterschiedliche Faktoren) und verlangt eine vertiefte Erklärung bei der Behandlung der Emissions- und Beschaffungskosten in den Erläuterungen zur StromVV. Zudem solle der Leverage-Faktor näher erklärt werden, da dieser im IFBC-Bericht unklar sei (ebenso swisselectric). Groupe E ist zudem kritisch bezüglich der stabilisierenden Wirkung des
Schwellenwertkonzepts, da dieses von einem zu andern Jahr grössere Sprünge produzieren kann und