Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 18 Seiten
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1 Einleitung
Die mit der Energiestrategie 2050 zusätzlich induzierten Investitionen in die Netzinfrastruktur betreffen das Übertragungsnetz sowie im Speziellen das Verteilnetz. Die notwendigen Investitionen bis 2050 werden – aus derzeitiger Sicht – auf ca. 3,9 bis 12,6 Mrd. CHF im Verteilnetz und auf ca. 2,5 Mrd. CHF im Übertragungsnetz geschätzt. Um für diesen Netzausbau nachhaltige wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, soll die StromVV an einigen diesbezüglich zentralen Stellen geändert werden, welche die finanziellen Bedingungen der Strommarktöffnung vor dem Hintergrund der geforderten Versorgungssicherheit und den Bedingungen des Netzzugangs regeln. Dies betrifft vor allem die Vergütung der Investitionen der Netzbetreiber sowie die Beseitigung regulatorisch bedingter Verlustsituationen im Status quo der Regulierung in der Grundversorgung. Auch die Anpassung der Rahmenbedingungen bei den Investitionen der Schweizer Bundes- und Privatbahnen im Bereich der Stromversorgung wurde aufgenommen, da sie vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 Relevanz haben.
Die inhaltlichen Punkte der Revision sind:
• die Behandlung von SBB-Partnerwerken (Art. 1 Abs. 3 StromVV),
• eine Anpassung hin auf ein reines Gestehungskostenmodell bei der Tarifierung in der Grundversorgung (Art. 4 Abs. 1 StromVV),
• Formale Anpassungen aufgrund von Nachfolgeorganisationen der UCTE (Art. 5 StromVV),
• eine Anpassung bei der Methodik der Berechnung des WACC (Art. 13 Abs. 3 StromVV),
• Anpassungen aufgrund von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (Art. 31b StromVV).
Die zeitliche Planung dieser Revision der StromVV läuft möglichst parallel zur Entwicklung einer Strategie Stromnetze, welche die neue Energiepolitik von der eher netzplanerischen Seite her unterstützen soll. Aus Sicht des Bundesrates ist diese zeitliche Abstimmung wichtig, um klare wirtschaftliche Bedingungen des anstehenden Netzausbaus ex ante festzulegen.
Vorab der konferenziellen Anhörung sind die folgenden Schritte erfolgt:
• Erstellung eines Gutachtens zur Überprüfung der geltenden WACC-Berechnungsmethode durch die IFBC AG, Zürich. Das Gutachten von IFBC schlägt eine Anpassung der Methodik vor, um eine Verringerung der Schwankungen in der Kapitalvergütung und somit nachhaltigeren Ansatz zu erzielen. Im Vergleich zur aktuellen Methode wird hieraus im derzeitigen Zeitpunkt eine Erhöhung der Netztarife resultieren (auf die der erläuternde Bericht eingeht).
• Begleitgruppe mit den Stakeholdern zu den einzelnen Themen der Revision StromVV. Hierzu gab es drei Termine, auf denen eine ausführliche Diskussion v.a. der Methodik des WACC stattfand. In der Arbeitsgruppe waren neben den relevanten Bundesstellen (Preisüberwachung, Fachsekretariat ElCom, seco, Bundesamt für Verkehr), die Strombranche (Swissgrid, VSE), Swisscleantech, die Stromkonsumenten (Economiesuisse, GGS, IGEB, SGV, SKS,
Swissmem), der SGB, der HEV, VPE, Umweltverbände (Greenpeace, WWF) und die SBB eingebunden.
• Mitwirkungsverfahren sowie
• vertiefende Fachdiskusionen.
1.1 Zum Anhörungsverfahren
Auf Basis der fachlichen Diskussionen und des Bericht des Gutachters hat das BFE einen Verordnungsentwurf und einen erläuternden Bericht erarbeitet.