Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 18 Seiten
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Eine ausreichende Abgeltung des investierten Kapitals sei mit der bisherigen Methode nicht gewährleistet – dies verringere v.a. die Möglichkeiten, Fremdkapital für Investitionen zu erlangen erheblich. Diese Problematik der Fremdkapitalbeschaffung wird speziell von der Branche und ihren Verbänden hervor gehoben. Dabei würden die Unternehmen mit anderen Investitionsprojekten konkurrieren und bräuchten deshalb eine auskömmliche Verzinsung. Dies gelte speziell vor den Anforderungen eines avisierten Smart Grids.
Ein zu tiefer WACC würde insgesamt die Anreize zu Investitionen mindern, so die mehrfache Aussage. Er würde auch dazu führen, so der VSE und DSV, dass die Endverbraucher nicht die vollen Kosten tragen würden. Dies wiederspräche den Zielen der Energiestrategie 2050, da es einen ineffizienten Stromverbrauch begünstige. Es wird ferner angemerkt, dass der Ausbau der Netze eine zentrale Bedeutung in der Schweiz habe und ohne diesen die Energiestrategie 2050 nicht umsetzbar ist. Die Anpassung des WACC sei dafür eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung, so der VSE und Swisselectric.
Ergänzungen und zu bedenkende kritische Faktoren:
Der Kanton Aargau merkt an, dass die Anreize für Investoren genügend gross sein müssen. Ob die Anpassung hierfür ausreiche, könne er nicht beurteilen. Alpiq weist in diesem Kontext auf den Praxistest hin, der demnächst bei der Swissgrid im Jahre 2013 anstünden.
Die EnDK fordert in diesem Kontext weiter gehend eine angemessene Anerkennung der Betriebskosten und eines Gewinnanteils bei den Netzentgelten.
Der Schweizerische Gemeindeverband fordert eine ganzheitliche Regelung aller im Kontext der Energiestrategie zentralen Fragen.
Die Handelskammer beider Basel regt an, dass bei einer Erhöhung des WACC insgesamt eine stärker verursachergerechte Netztarifierung zu suchen ist, welche ausgeglichenere Lastprofile belohnt. Der Kanton Basel-Landschaft regt an, zu prüfen, ob der neue WACC nur für neue Investitionen angewendet werden kann.
Swissmem fordert, dass die zusätzlichen Mittel der Netzbetreiber auch tatsächlich und ausschliesslich für den Netzbetrieb eingesetzt werden. Zudem sollen andere Hürden (v.a. bei den Bewilligungsverfahren; siehe dazu auch weiter unten) reduziert und die industriellen Stromkunden im Gegenzug von den Mehrkosten entlastet werden.
Ablehnende Argumente:
Der Kanton Glarus merkt an, dass Begründung mit der Energiestrategie 2050 nicht überzeuge. Generell wird vielfach angeführt, dass die wesentlichen Investitionsschwächen auf anderen Gründen als einem zu niedrigen WACC fussen würden. Hauptursachen für Probleme seien Opposition gegen neue Leitungen und schleppende Verfahren und nicht die Anforderungen aus der Energiestrategie 2050. So bemerkt der Kanton Glarus auch eine ungenügende Datenlage bei den Verteilnetzen aufgrund der hohen Spannbreite der anfallenden Investitionen an. Die Regelung schaffe zu wenig Investitionsanreize und es fehle ein Gesamtkonzept, welches den Finanzierungsbedarf der Netze ermittelt.
ACSI, FRC und SKS sehen in ihrer gemeinsamen Äusserung keine Gewähr, dass die Mehreinnahmen in die Netze investiert werden. Der WWF lehnt die Anpassung ab, ohne dass die Mehreinnahmen der Netzbetreiber für sinnvolle Ziele der Energiestrategie 2050 eingesetzt wird; der vorgebrachte inhaltliche und zeitliche Bezug sei nicht überzeugend. Ähnlich äussert sich Greenpeace.
Der SGV sieht keine Evidenz für die Notwendigkeit einer Anpassung beim WACC, da die Kostenregulierung investitionsfreundlich wäre, die Risiken der Netzbetreiber sehr gering seien und es keinen Zusammenhang zwischen der Vergütung und dem Netzausbau gäbe. Er schlägt vor im Rahmen der Energiestrategie einen besonderen Anreiz alleine für Neuinvestitionen zu schaffen. Dabei solle auch