Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 18 Seiten
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möchte das der Risikozuschlag beim Fremdkapital konzeptuell nicht anders behandelt wird als der risikolose Anteil; auch soll er je nach individueller Unternehmensbonität variieren.
Der Kanton Basel-Stadt möchte bei den Eigenkapitalrenditen eine schnellere Anpassung an die Marktentwicklung, ebenso der Kanton Neuenburg durch die Verwendung von pauschalen Werten für den risikolosen Zinssatz für das Eigenkapital mit Abständen von 0.5% anstatt 1%. Der Kanton Solothurn fragt, warum jetzt und nicht bei der Revision des StromVG eine Anpassung erfolge.
Von Swissmem wird die Verbesserung des Betafaktors angemerkt. Auch werden Zweifel an der verwendeten Marktrisikoprämie und der Pauschale für die Emissions- und Beschaffungskosten angemerkt (hier würde für die ElCom ein Zusatzaufwand entstehen).
Der SGB erwähnt, dass bei einer Bewertung der Anpassung auf die Umsetzung der Energiewende der konkrete Aus- und Umbaubedarf bei den Netzen weiterhin ungeklärt sei. Er sieht die Entscheidung auch als einen politischen Entscheid für eine heterogene Branche an. Eine Erhöhung des Strompreises sei nur bei klaren politischen Vorgaben zuzustimmen, welche die Ziele der Energiestrategie 2050 stützen.
Der VSG weist im Kontext der WACC-Anpassung darauf hin, dass im Gasbereich durch den Preisüberwacher die Risiken unterschätzt werden.
Ablehnende Argumente:
ACSI, FRC und SKS lehnen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Anpassung aufgrund ihrer preistreibenden Wirkung ab und verlangen den Beibehalt des Status quo, auch weil weitere Massnahmen der Energiestrategie tendenziell zu höheren Belastungen der Stromkunden führen werden. Es wird bezweifelt, dass eine Erhöhung des WACC zu einer erhöhten Investitionstätigkeit führt. Hilfsweise wird gefordert, dass die Einnahmen des erhöhten WACC alleine für neue Investitionen verwendet wird, welche zur Integration der erneuerbaren Energien notwendig sind.
Der SGV und HEV lehnen grundlegend die vorgeschlagene neue Methodik für den WACC ab. Zentrale Argumente sind, dass die Bestimmung des risikolosen Zinssatzes beim Eigenkapital zu mehr Volatilität und Verzerrungen führe. Die Marktrisikoprämie berücksichtige nicht die Gegebenheiten des Schweizer Marktes (hier sei auch die bisherige Verwendung eines geometrischen Mittels fort zu führen) - wie auch der empirisch bestimmte Betafaktor. Die unterlegende Kapitalstruktur (Verhältnis Eigen- zu Fremdkapital im WACC) sei nicht geeignet und der Fremdkapitalansatz sei durch die Grenzwerte verzerrt und überhöht (v.a. wegen der Pauschale für die Emissions- und Beschaffungskosten). Kritik beim Betafaktor und der Marktrisikoprämie wird auch von IGEB angebracht, da diese Parameter überhöht seien.
Für AGS enthält der WACC eine Risikokomponente, welche nicht gerechtfertigt sei und Kriterien fehlen, nach welchen eine weitere Erhebung des WACC entfalle.
4.4 Wie beurteilen Sie die zukünftigen Investitionsanreize für die Stromnetzbetreiber anhand der Höhe des WACC, speziell vor dem Hintergrund der notwendigen Investitionen innerhalb Energiestrategie 2050?
Argumente der Zustimmung:
Diese Regelung erfährt die vorab in den Abschnitten 2 bis 4 tabellarisch erwähnte Zustimmung. Dabei wird die Steigerung der Investitionssicherheit hervor gehoben. Ziel der Anpassung sei eine marktgerechte Vergütung, d.h. der Abbau eines bestehenden Hemmnisses.