Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 18 Seiten

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Änderung des Art. 13 Abs. 3 StromVV

Keine Ein-

Stelgegan- Ja Ja, aber Nein

lungnahgen me* Kantone 16 11 2 12

Parteien 3 3 0 00

Kommissionen und Konferenzen 3 2 0 01

Gesamtschweizerische Dachverbände der Ge- 2 2 0 00

meinden, Städte und Berggebiete Energiewirtschaft 13 11 1 01

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirt- 9 3 3 30

schaft Energiepolitische und technische Organisationen 6 1 0 41

Konsumentenorganisationen 1 0 0 10

Umweltschutzorganisationen 2 0 0 20

Weitere 2 1 0 01

Total 57 34 6 116

Anmerkung:

Es erfolgte keine gesonderte - tabellarische - Auswertung des Artikels 31b StromVV, da hier ein Anpassungszwang aufgrund eines Entscheids des BVGer vorliegt.

3 Zustimmung/Ablehnung sowie Änderungsanträge

Die einzelnen Regelungen der Revision StromVV fanden die obige in den Tabellen ausgewiesene Zustimmung (unter Berücksichtigung der Wertung der schriftlichen und mündlichen Aus-

sagen durch das BFE).

Eine umfassende Zustimmung und keine Änderungsvorschläge kamen von den Kantonen Genf,

Obwalden, Schaffhausen, Thurgau und Zug sowie von der SBB. Die BDP, der VPE und die Kantone Appenzell-Innerrhoden und Neuenburg unterstützen die Anträge zu Art. 1 Abs. 3, Art. 4 Abs.1 und Art. 13 Abs. 3, zu den restlichen Änderungen wurde keine Äusserung vorgenommen. Der SSV und der Schweizerische Gemeindeverband unterstützen die Anträge zu Art. 4 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 3 und äussern sich nicht zu den weiteren Anträgen. Die FDP und die WEKO stellen keinen expliziten Änderungsantrag, wünschen sich jedoch eine Orientierung der Tarife an den Marktpreisen. Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Revision StromVV, verlangt aber insgesamt Nachbesserung des Regelungsrahmens zur Marktöffnung, Gewichtung der Kapitalbewirtschaftung und EU-Kompatibilität. Auch von der RKGK erfolgte eine grundsätzliche Unterstützung aller Inhalte der Revision, wobei eine gesonderte Stellungnahme der Mitgliederkantone zu Anpassung von Art. 1 vorbehalten wurde.

Im Folgenden werden zunächst die einzelnen Änderungsanträge, die schriftlich oder mündlich geäussert wurden, aufgeführt.