Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 18 Seiten
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Das UVEK muss die risikogerechte Entschädigung jeweils bis spätestens Ende März festlegen, damit alle Netzbetreiber und Elektrizitätsverteilunternehmen ihre Tarife bis im Sommer berechnen und rechtsgültig publizieren können. Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten, welche erst Ende des Sommers 2012 abgeschlossen wurden, und des Ziels einer zeitnahen Methodenanpassung über die Revision der StromVV, hat sich das BFE daher entschieden, wahlweise am 23. und 26. Oktober 2012 konferenzielle Anhörungen durchzuführen. Es wurde ferner auch Gelegenheit für schriftliche Stellungnahmen bis zum 23. Oktober 2012 gegeben. In begründeten Fällen wurde auch ein begrenzter zeitlicher Aufschub eingeräumt.
Zur Anhörung wurden die relevanten Organisationen mit einem Brief vom 2. Oktober 2012 eingeladen. In dem Einladungsrief wurde auf den Link zu den Anhörungsunterlagen verwiesen, welche die vorgeschlagene Verordnungsänderung, einen erläuternden Bericht, das Gutachten von IFBC, die Verteilerliste der Anhörung sowie zentrale Fragen für die Anhörung enthielt.
Die zentralen Fragen der Anhörung waren (geordnet nach den Artikeln der zu revidierenden
StromVV):
SBB-Partnerwerke - Art. 1 Abs. 3 StromVV (eine Frage mit zwei Unterpunkten):
• Wie beurteilen Sie die vorgeschlagene Änderung, insbesondere
- Wie sehen Sie den Flexibilitätsvorteil und den erwarteten wirtschaftlichen Zusatznutzen?
- Sehen Sie konkret mögliche Erhöhungen der Systemdienstleistungskosten?
Tarifierung in der Grundversorgung - Art. 4 Abs.1 StromVV (eine Frage):
• Wie beurteilen Sie die Neuregelung alleine nach den Gestehungskosten (vorab des Schrittes einer weiteren Marktöffnung)?
WACC - Art. 13 Abs. 3 StromVV (zwei Fragen):
• Wie beurteilen Sie die im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Methodik zur Ermittlung des WACC?
• Wie beurteilen Sie die zukünftigen Investitionsanreize für die Stromnetzbetreiber anhand der Höhe des WACC, speziell vor dem Hintergrund der notwendigen Investitionen innerhalb Energiestrategie 2050?
Darüber hinaus Bestand auch die Möglichkeit, sich explizit zu den anderen Punkten der Revision StromVV zu äussern.
1.2 Ergänzende Informationen zu den einzelnen Themen der Revision StromVV
SBB-Partnerwerke
Die SBB hat ihre Energiestrategie für die Erneuerung und Erweiterung der Bahnstromkraftwerke grundlegend überarbeitet. So möchte die SBB zukünftig im Sinne einer effizienteren Nutzung vorhandener Ressourcen und einer erhöhten Versorgungssicherheit sowohl im Bahnstrom, als auch im 50- Hz-Netz ihre Partnerwerke mit neuster Technologie (50-Hz-Maschinen mit Frequenzumrichter 16,7/ 50 Hz) ausrüsten. Dazu will sie in den kommenden Jahren mehrere hundert Millionen Franken in Kraftwerke investieren. Die aktuelle Gesetzgebung stellt ein Hemmnis zur Umsetzung solcher Partnerwerkkonzepte dar, da der Einsatz von Frequenzumrichtern in Partnerwerken zur Entrichtung von Netznutzungsentgelten führt. Im Gegensatz dazu sind mit der herkömmlichen, teureren Technologie