Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/88: Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG) · 25 Seiten

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umfangreiche Anpassungen der betrieblichen Abläufe bedeuten würden. Deswegen seien ausreichende Fristen - mindestens eine vollständige Fahrplanperiode - notwendig. Der SGB heisst gut, dass die Revision eine überfällige Klärung in Bezug auf Drittunternehmen bringt. Ebenso unterstützt er,

dass auf Verordnungsebene eine flexible Regelung zum Thema „Pausen“ möglich wird. Dies erleichtere die Anpassung an Veränderungen in der Arbeitswelt. Der SEV begrüsst, dass das sicherheitsrelevante Personal von Drittfirmen dem AZG unterstellt wird. transfair betrachtet den Entwurf als „ausgewogenes Paket“, das unter verschiedenen Akteuren ausgehandelt worden sei. Deswegen erwartet er, dass diese Konsenslösung nicht einseitig verändert wird. Weitergehende Forderungen seien weder angebracht noch nötig.

Zahlreiche öV-Unternehmen haben eigene Stellungnahmen zur Revision eingereicht. Sie begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich. Viele von ihnen weisen - analog zum VöV - darauf hin, dass die Vorlage Anpassungen der betrieblichen Abläufe nach sich ziehe. Deswegen seien ausreichende Fristen für deren Einführung notwendig. Darüber hinaus weisen die SBB darauf hin, dass der Gesetzesentwurf in seiner heutigen Fassung bei Betriebsstörungen massive Auswirkungen auf die Sicherstellung eines ordentlichen und zuverlässigen Bahnverkehrs hätte.

Die ASTAG betrachtet gewisse Anpassungen am AZG als grundsätzlich nötig. Sie begrüsst die Ausklammerung von Unternehmen, die im Auftrag der Schweizerischen Post regelmässige und gewerbsmässige Fahrten ausführen. Allerdings bestehe Angleichungsbedarf bei den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern, die Fahrten im konzessionierten Verkehr durchführen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitnehmerschutzes und der Wettbewerbsgleichheit fordert die ASTAG eine Gleichbehandlung in diesem Bereich.

Das Güterverkehrsunternehmen railCare unterstützt die grössere Flexibilisierung. Es heisst gut, dass Mitarbeiter von Drittfirmen klarer dem AZG unterstellt würden. Dies vereinfache den administrativen Aufwand, werde aber tendenziell zu höheren Kosten führen. Kritisch sieht railCare, dass die ARV weniger streng sei und einen Wettbewerbsnachteil für die Schiene darstelle. Wie railCare bedauern auch die Unternehmen der verladenden Wirtschaft (VAP) den Verzicht auf weitere Flexibilisierungen. Dass Drittunternehmen dem AZG unterstellt werden sollen, sei zwar aus Gründen der Vereinheitlichung und Vereinfachung zu begrüssen. Dass dies auch Personal betreffe, das im Rahmen von Werkverträgen auf Baustellen von Eisenbahnunternehmen arbeite, sei jedoch nicht einzusehen.

Entschieden gegen die Revision spricht sich der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen aus. Wenn die Mitarbeitenden bei Aufträgen für öV-Unternehmen dem AZG statt dem ArG unterstellt würden, drohten erhebliche Mehrkosten. Zudem seien ernste Umsetzungsprobleme zu erwarten. Ähnlich negativ äussert sich die Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmer.