Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/88: Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen:
2.2 Kantone
Grundsätzlich spricht sich kein Kanton gegen die Anpassung des AZG aus. Der öffentliche Verkehr habe sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt, die Voraussetzungen für die Transportunternehmungen und ihre Mitarbeiter hätten sich stets verändert. Dem müsse das Gesetz Rechnung tragen, lautet der Tenor. Bei der Vorlage handle es sich um einen gut austarierten Kompromiss zwischen den Anliegen der Unternehmen auf der einen und der Arbeitnehmenden auf der anderen Seite, halten verschiedene Kantone fest.
Dass die Jugendlichen dem ArG unterstellt werden sollen, begrüsst der Kanton St. Gallen ausdrücklich. Denn dadurch würden bestehende Unklarheiten bei den Vollzugskompetenzen ausgeräumt und eine einheitliche Betrachtung der Jugendlichen in vergleichbaren Tätigkeiten sichergestellt.
Der Kanton Thurgau bedauert, dass mit dem AZG für die Beschäftigten des öffentlichen Verkehrs weiterhin andere Regeln gelten als für die Arbeitnehmenden der restlichen Wirtschaft. Er würde die Integration dieser Berufsgruppen in das Arbeitsgesetz vorziehen.
Der Kanton Zug begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen, die Flexibilisierung geht ihm jedoch nicht weit genug. Auch der Kanton Neuenburg unterstreicht, dass er flexible Vorschriften für äusserst wichtig hält. Nur so blieben kleine und mittlere Betriebe wettbewerbsfähig.
Der Kanton Bern unterstützt die Vorschläge. Er verweist darauf, dass verschiedene kontroverse Punkte im Rahmen der Verordnung geklärt werden müssten. Die Flexibilisierung und die teilweise offen formulierten Gesetzesbestimmungen böten den nötigen Handlungsspielraum, damit die Sozialpartner zweckmässige Lösungen finden könnten.
Keine Stellung bezieht der Kanton Nidwalden. Er ist der Meinung, dass er sich zu diesen technischen Regulierungen nicht qualifiziert äussern kann. Und der Kanton Glarus teilt mit, dass das Bundesamt für Verkehr für den Vollzug des AZG zuständig sei. Aus diesem Grund beschränkt er seine Stellungnahme auf die Abgrenzung zum ArG.
2.3 Politische Parteien
Drei von vier Parteien stimmen dem Entwurf zur Änderung des AZG zu. Nach Ansicht der SVP passt der Entwurf das Gesetz an die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten 40 Jahre an. Die Neuregelungen nähmen sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer auf und seien ausgewogen.
Die SP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu. Mit Nachdruck begrüsst die Partei die Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz. Dieser müsse höher gewichtet werden als die Interessen der Unternehmen. Die SP pocht darauf, dass die zuständigen Gewerkschaften auch bei der Ausarbeitung der Verordnung massgeblich einbezogen werden.
Auch die CVP ist einverstanden mit den Vorschlägen. Sie betrachtet die Vorlage als guten Kompromiss, der den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zugute kommen werde. Die Anpassung des