Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/88: Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen:
1. Ausgangslage
1.1. Grund für die Teilrevision
Dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterstehen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer der SBB sowie aller konzessionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs. Es gewährleistet den sicheren Betrieb und die Flexibilität in der Arbeitsorganisation, gleichzeitig schützt es die Mitarbeitenden.
In einigen Bereichen entspricht das geltende Gesetz vom 8. Oktober 1971 (AZG; SR 822.21) nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Sowohl die Transportunternehmen wie auch die Arbeitnehmenden sehen in mehreren Punkten Anpassungsbedarf. Aus diesem Grund sollen Teile des Gesetzes revidiert werden.
Die vorliegende Teilrevision des AZG passt die gesetzlichen Grundlagen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an. Dies ist jedoch nicht ohne Kompromisse möglich. So darf beispielsweise die Verbesserung der Sicherheit nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen für das Personal führen. Andererseits dürfen keine allzu strengen Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Unternehmen erschweren. Gesamthaft sollen das AZG und die Vollzugserlasse einen abgestimmten, zeitgemässen und modernen Rahmen für den öffentlichen Verkehr bilden.
Den Auftrag zur AZG-Teilrevision erteilte der Bundesrat dem Bundesamt für Verkehr. Unter Einbezug der AZG-Kommission, einer ständigen ausserparlamentarischen Kommission mit Vertretern der Unternehmen und der Arbeitnehmenden, erarbeitete das BAV den vorliegenden Entwurf. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Revision rechtlich korrekte, angepasste und moderne Regelungen bringt, die von den betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden gutgeheissen werden können.
1.2. Durchführung der Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung am 22. Januar 2014. Die interessierten Kreise hatten bis zum 1. Mai 2014 Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Im vorliegenden Bericht werden alle Stellungnahmen berücksichtigt, die bis zum 15. Mai 2014 beim Bundesamt für Verkehr eingingen.
Zur Teilnahme eingeladen wurden 97 Stellen. Von den Eingeladenen beteiligten sich 25 Kantone, 4 politische Parteien, 7 gesamtschweizerische Dachverbände und 12 Organisationen an der Ver-
nehmlassung. Zudem gingen 27 spontane Stellungnahmen von weiteren Interessierten ein. Insgesamt sind es somit 75 Stellungnahmen.