Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/88: Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen:
gesetzlichen Rahmens nehme sowohl auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse wie auch diejenigen der Arbeitnehmer in einer veränderten Gesellschaft Rücksicht.
Nicht zufrieden mit der Vorlage ist die FDP. Die Partei hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs mit denjenigen der restlichen Wirtschaft gleichgestellt hätte.
Trotzdem ist die FDP einverstanden mit der Stossrichtung der Vorschläge. Die vorliegende Teilrevision schränke den Geltungsbereich des Gesetzes ein, flexibilisiere verschiedene Bestimmungen bezüglich Höchstarbeitszeit, Pausenregelung sowie Ruhezeit und passe sie zeitgemässen Gegebenheiten an.
2.4 Dachverbände
Die Mehrheit der Mitglieder im Schweizerischen Städteverband stimmt der Vorlage zu. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Änderungen. Er unterstreicht, dass mit der Revision eine überfällige Klärung in Bezug auf Drittunternehmen auch auf Gesetzesebene vorgenommen werde. Zudem unterstützt er, dass Jugendliche aus dem AZG genommen werden sollen.
Diverse Wirtschaftsverbände stellen sich gegen die Revision. Der Schweizerische Baumeisterverband kritisiert vor allem die Ausdehnung der Anwendbarkeit des AZG auf Arbeitnehmende von Dritten,
sofern sie sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Eisenbahnbereich ausführen. Nach Ansicht des SBV verunmöglicht dies eine sinnvolle Planung der Arbeitseinsätze.
Den gleichen Punkt bemängelt der Schweizerische Arbeitgeberverband. Die Neuerung erwecke grosse Befürchtungen in Bezug auf die Rechtssicherheit durch den gleichzeitig geltenden GAV Gleisbau. Der SAV kritisiert den „unzumutbaren administrativen Aufwand“ der Umstellung und die damit verbundenen Kosten.
Eine ähnliche Position vertritt der Schweizerische Gewerbeverband. Die vorliegende Revision werde in diversen Bereichen und Branchen Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten bzw. ungleichlange Spiesse zu privaten Anbietern schaffen.
Dass das geltende AZG überarbeitet werden muss, steht für economiesuisse ausser Frage. Der Schienengüterverkehr habe ein geringes Wertschöpfungspotenzial, deswegen sei eine weitergehende Flexibilisierung notwendig. Dies werde mit diesem Entwurf jedoch verpasst.
Auch die Vereinigung Schweizerischer Bahntechnik-Unternehmen (VSBTU) lehnt die Revision ab. Die Umsetzung der Vorlage hätte grossen Einfluss auf die Mitgliedsfirmen des Verbandes sowie auf weitere Gleisbaufirmen. Dass deren Mitarbeiter dem AZG unterstellt werden, lehnt der Verband strikte ab.
2.5 Organisationen
VöV, Seilbahnen Schweiz, SGB, vpod, RAILplus und transfair begrüssen die Revision. VöV und Seilbahnen Schweiz weisen jedoch darauf hin, dass die Änderungen für die betroffenen Unternehmen