Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/138: Änderung von Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) · 19 Seiten
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Änderung von Art. 25 ArGV 2: Bericht über die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
1 Ausgangslage
Gemäss Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) dürfen Betriebe in Fremdenverkehrsgebieten, die der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dienen, während der Saison ohne behördliche Bewilligung Arbeitnehmende am Sonntag beschäftigen. Zudem sieht Art. 25 ArGV 2 weitere Abweichungen von den gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften vor. Betriebe in Fremdenverkehrsgebieten sind gemäss der Definition von Art. 25 Abs. 2 ArGV 2 Betriebe in Kur-, Sport-, Ausflugs- und Erholungsorten, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist. Der Einkaufstourismus fällt nicht unter die aktuelle Regelung von Art. 25 ArGV 2.
Die von den Räten überwiesene Motion Abate1 beauftragt den Bundesrat, Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) unter Einbezug der Sozialpartner so anzupassen, dass er den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs besser entspricht. Die Anpassung soll gezielt und deutlich abgegrenzt sein, so dass der Arbeitnehmerschutz gewahrt bleibt.
Das SECO hat den Auftrag erhalten, eine entsprechende Verordnungsanpassung auszuarbeiten. Der Revisionsentwurf sieht eine durch verschiedene Kriterien eingegrenzte Ergänzung der heutigen Regelung vor. So sollen in Artikel 25 ArGV 2 die Absätze 3 und 4 neu eingefügt werden, währenddem die Absätze 1 und 2 der Regelung unverändert bestehen bleiben sollen.
Am 19. November 2013 hat das SECO eine Anhörung bei den Kantonen, den gesamtschweizerischen Dachorganisationen der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen eröffnet. Die Frist für das Anhörungsverfahren endete am 31. Januar 2014.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Ingesamt gingen im Rahmen der Anhörung 53 Stellungnahmen ein (26 der Kantone, 2 der politischen Parteien und 25 von weiteren interessierten Kreisen). Die Liste der Anhörungsteilnehmenden mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen befindet sich im Anhang.
3 Ergebnisse der Anhörung
3.1 Grundsätzliche Haltung der Anhörungsteilnehmenden
Die Mehrheit der Kantone lehnt die vorgeschlagene Verordnungsanpassung ab (AG, BL, BS, BE, GE, GL, JU, LU, NE, OW2, SH, SZ, SG3, TG, UR, VD, VS, ZH). Auch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) lehnt die Verordnungsänderung ab. Grundsätzlich be-
1 12.3791: Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs. http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123791
2 OW schliesst sich der ablehnenden Stellungnahme der VDK an.
3 SG gibt eine Stellungnahme ab, verweist im Übrigen aber auf die Stellungnahme der VDK.