Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/30: Waffenverordnung (WV) · 16 Seiten
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Erläuterungen – Teilrevision der Waffenverordnung (Länderliste und Strafregisterauszug)
Auf Kroatien trifft heute keines der oben genannten Kriterien mehr zu. Kroatien ist kein Krisen- oder Konfliktgebiet mehr und dass fortwährende gewalttätige Auseinandersetzungen stattfinden würden, ist nicht ersichtlich. Es bestehen auch keine schwerwiegenden interethnischen oder sonstige Konfliktpotenziale, die in der Schweiz mit Waffengewalt ausgetragen oder von hier aus unterstützt würden. Kroatien ist zudem seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Kroatien ist deshalb von der aktuellen Liste zu streichen und zukünftig den anderen EU-Mitgliedstaaten gleichzustellen.
2.3.3 Streichung von Montenegro
Montenegro kann heute nicht mehr als Krisen- oder Konfliktgebiet bezeichnet werden, gewalttätige Auseinandersetzungen finden nicht statt. Die politische Situation in Montenegro kann als vergleichsweise stabil bezeichnet werden. Die Beziehungen zu den Nachbarstaaten haben sich in den letzten Jahren massiv verbessert. Obwohl die montenegrinische Gesellschaft eine ausgeprägte ethnische Heterogenität aufweist, sind in den letzten Jahren kaum ethnisch motivierte Konflikte in Erscheinung getreten. Im Jahr 2006 gab es nach dem Referendum zur Unabhängig Montenegros eine kurze Zeit lang Spannungen zwischen den Ethnien, die sich aber schnell wieder gelegt haben. Es bestehen somit keine schwerwiegenden interethnischen oder sonstigen Konfliktpotenziale, die in der Schweiz mit Waffengewalt ausgetragen oder von hier aus entsprechen unterstützt würden. Die Kriterien für einen Verbleib von Montenegro auf der Länderliste sind somit nicht erfüllt und Montenegro ist von der Liste zu streichen.
2.3.4 Beibehaltung der übrigen Länder
Die übrigen acht Staaten (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien) sollen vorerst weiterhin auf der Länderliste verbleiben.
In der Türkei schwelt nach wie vor der bewaffnete Konflikt mit der PKK, die Spannungen zwischen kurdischen Aktivisten und dem türkischen Staat haben sich nicht wesentlich entschärft. Es besteht weiterhin eine Gefahr, dass punktuelle, gewalttätige Aktionen gegen türkische Demonstranten, Gruppierungen, private Geschäfte und offizielle Vertretungen durchgeführt werden. Umgekehrt können aber auch Kurden Opfer türkischer Aktivisten werden. Grundsätzlich bleibt die PKK in der Lage, ihre Anhängerschaft innerhalb der kurdischen Diasporagemeinschaft je nach Entwicklung des Konflikts in der Türkei rasch und in hoher Anzahl zu mobilisieren. Kurzzeitige Lageverschärfungen, etwa durch den Eindruck steigender PKK-Opferzahlen in den Kurdengebieten, können jederzeit wieder zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft der kurdischen Diasporagemeinschaften in Europa führen, auch in der Schweiz. Im Jahr 2012 kam es europaweit vereinzelt zu gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen türkischen und kurdi-