Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/30: Waffenverordnung (WV) · 16 Seiten

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Erläuterungen – Teilrevision der Waffenverordnung (Länderliste und Strafregisterauszug)

für interethnische Spannungen. Zu entsprechenden Konflikten kommt es insbesondere anlässlich der Gedenktage bestimmter Ereignisse aus dem Krieg.

Die Situation in Albanien muss im Kontext der interethnischen Konflikte im Kosovo bzw. in Serbien sowie derjenigen in Mazedonien betrachtet werden. Einige Personen innerhalb des albanischen politischen sowie des kriminellen Establishments haben enge Beziehungen zu staatlichen und kriminellen Strukturen in anderen Ländern Südosteuropas. Ausserdem kann die politische Situation in Albanien eher als instabil bezeichnet werden. So starben bei einer politischen Demonstration in Tirana im Januar 2011 vier Menschen durch Waffengewalt seitens der albanischen Polizei.

Zum heutigen Zeitpunkt wäre es verfrüht, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Albanien von der Liste zu streichen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass zahlreichen Angehörige dieser Staaten in der Schweiz leben. Gemäss Ausländerstatistik BFM vom Dezember 2012 zählen Serbien (94'851 Staatsangehörige) Kosovo (79'437 Staatsangehörige), und Mazedonien (61'631 Staatsangehörige) zu den zehn Ländern mit der grössten Diaspora in der Schweiz.17 Auch leben zahlreiche Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz (per Ende Dezember 2012 waren es 32‘912 Personen), bezogen auf Albanien sind es immerhin 1‘132 Personen.18

Algerien kann zwar heute nicht mehr als eigentliches Bürgerkriegsgebiet bezeichnet werden, doch die Sicherheitslage gilt als chronisch instabil und es besteht die Gefahr von Terroranschlägen. Die Diaspora-Gemeinschaft beläuft sich per Ende Dezember 2012 zudem auf die keineswegs unerhebliche Anzahl von 4‘130 Personen19. Aus diesen Gründen soll Algerien auf der Länderliste belassen werden.

2.3.5 Keine Aufnahme zusätzlicher Länder

Auf die Aufnahme zusätzlicher Länder ist zu verzichten. Zwar müssen auch Länder Nordafrikas sowie Länder wie Irak, Somalia, Syrien oder Afghanistan als Krisen- oder Konfliktgebiete bezeichnet werden. Auch in Eritrea bestehen voraussichtlich langjährige Spannungen zwischen regimetreuen und regimefeindlichen Kräften.

Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen jedoch keine Hinweise auf in der Schweiz mittels Waffen ausgetragene Konflikte, welche eine Aufnahme in die Länderliste rechtfertigen würden. Eine gewis-

17 Siehe http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/statistik/auslaenderstatistik/2012/ auslaenderstatistik-2012-12-d.pdf

18 http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/statistik/auslaenderstatistik/aktuelle/auslnach-staat/ts8-bevoelkerung-staat-2012-12-d.pdf

19 Bundesamt für Migration (BFM), Statistikdienst Ausländer