Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/30: Waffenverordnung (WV) · 16 Seiten
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Erläuterungen – Teilrevision der Waffenverordnung (Länderliste und Strafregisterauszug)
schen Jugendlichen.12 Aus diesen Gründen hat jüngst auch der liechtensteinische Verfassungsgerichtshof das Waffenverbot gegenüber türkischen Staatsangehörigen als durch eine erhöhte und unberechenbare Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen gerechtfertigt erachtet.13 Gemäss Ausländerstatistik BFM vom Dezember 2012 bilden die Staatsangehörigen der Türkei zudem eine der zehn grössten Diasporagemeinschaften in der Schweiz (Total: 69'569 Staatsangehörige).14
Auch in Sri Lanka ist der Konflikt vor Ort nach wie vor ungelöst. Seit der Zerschlagung der LTTE in Sri Lanka, hat sich die Sicherheitslage zwar stabilisiert. Das internationale Netzwerk
vormaliger LTTE-Mitglieder bleibt aber weiterhin zumindest in Teilen bestehen, auch in der Schweiz. Die sich in der tamilischen Diaspora abzeichnenden Rivalitäten zwischen Nachfolgegruppierungen der ehemaligen LTTE um die Führungsposition könnten mittel- und langfristig gewalttätige Aktionen nach sich ziehen. Bisher zeichnet sich zudem keine Klärung der Stellung der tamilischen Bevölkerung in Sri Lanka ab. Sollte sich bei der tamilischen Minderheit der Eindruck einstellen, dass sich die wirtschaftliche und politische Situation auf absehbare Zeit nicht verbessert, könnte sich dies wieder in gewaltsamen Protesten niederschlagen und zur erneuten Unterstützung einer separatistischen, potenziell terroristischen Bewegung führen. Die grosse tamilische Diasporagemeinschaft in der Schweiz könnte sich in einem solchen Fall erneut mit der Bevölkerung und auch zu einem guten Teil mit einer neuen separatistischen Gruppierung in Sri Lanka solidarisieren.15 Die Anzahl der in der Schweiz lebenden Staatsangehörigen von Sri Lanka beläuft sich per Ende Dezember 2012 auf 27‘46716.
In den anderen aufgeführten Ländern bestehen ebenfalls weiterhin Konflikte und politische Fragen, welche es zu lösen gilt. So kommt es im Süden Serbiens bzw. im Norden Kosovos regelmässig zu Übergriffen von beiden Seiten. Ähnlich, wenn auch in abgeschwächter Form, verhält es sich in Mazedonien. Die dortige politische Situation muss zurzeit als instabil bezeichnet werden. Im Mai 2012 kam es zu den schwersten interethnischen Unruhen der letzten zehn Jahre. Ausgelöst wurden sie durch die Tötung von fünf slawischen Mazedoniern. Die mutmasslichen Täter gehören der albanisch-mazedonischen Ethnie an. Es wurde gemutmasst, dies sei ein Racheakt für die Tötung von zwei albanischen Jugendlichen durch einen slawischmazedonischen Polizisten einige Wochen zuvor. Das alltägliche Leben in Bosnien und Herzegowina scheint immer noch stark vom Krieg der 1990er-Jahre geprägt zu sein. Die Animositäten zwischen den ethnischen und konfessionellen Gruppen bieten nach wie vor den Nährboden
12 Vgl. Lagebericht NDB 2012, S. 30 und 32; Lagebericht NDB 2013, S. 12, 39 ff.
13 Verfassungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, Urteil vom 5. Mai 2012, StGH 2011/203, E. 2 f.
14 http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/statistik/auslaenderstatistik/2012/ auslaenderstatistik-2012-12-d.pdf
15 Vgl. Lagebericht NDB 2012, S. 30 und 32; Lagebericht NDB 2013, S. 12, 39 und 43 f.
16 Bundesamt für Migration (BFM), Statistikdienst Ausländer