Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/73: 11.457 Pa.Iv. «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» · 22 Seiten

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gefördert werden. Der Entwurf hat keine besonderen anderen Auswirkungen, namentlich nicht auf die Wirtschaft oder die Gesellschaft.

5 Verhältnis zum internationalen Recht

Das europäische Recht enthält keine besonderen Vorschriften für den Bereich, der vom vorliegenden Änderungsvorschlag abgedeckt wird. Die Vorlage ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

6 Rechtliche Grundlagen

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 113 und 122 der Bundesverfassung21, welche dem Bund im Bereich der beruflichen Vorsorge und des Zivilrechts die Gesetzgebungsbefugnis übertragen.

6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Der vorliegende Entwuf enthält keine neue Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen.

6.3 Erlassform

Beim vorliegenden Entwurf geht es um eine Revision eines Artikels des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

21 SR 101