Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/73: 11.457 Pa.Iv. «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
patronale Fonds, die der Finanzierung dienen, die also die Funktion von Arbeitgeberbeitragsreserven haben (vgl. Kap. 3.2.16).
Im Hinblick auf die Leistungen ist bei patronalen Wohlfahrtsfonds eine Unterscheidung zentral: Typischerweise erbringen patronale Wohlfahrtsfonds keine reglementarischen, sondern ausschliesslich Ermessensleistungen. Das bedeutet, sie richten keine Leistungen aus, auf die ein Versicherter gestützt auf ein Reglement im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 FZG einen durchsetzbaren Anspruch erheben kann, sondern die Leistungen werden im Einzelfall gestützt auf einen vom Stiftungsrat getroffenen Entscheid gewährt. Bei seinem Entscheid muss der Stiftungsrat den Stiftungszweck sowie die vorsorgerechtlichen Grundsätze, namentlich das Gleichbehandlungsgebot, beachten5. Neben diesen patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen existieren auch rein patronale Fonds, die reglementarische Leistungen gewähren. Diese sind aber seltener anzutreffen.
.
5 Bur Bürgin, a.a.O.