Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/99: Änderung der Tierseuchenverordnung, der Tierschutzverordnung und der Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst · 15 Seiten
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setz ergänzt werden. Diese Bestimmung ermächtigt den Bundesrat zur Legiferierung in Bezug auf die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten.
Art. 16 Abs. 1bis
Da durch die Einfuhr von Samen, Eizellen und Embryonen von Schweinen zur künstlichen Befruchtung ein erhöhtes Risiko für das Einschleppen von PRRS besteht, soll zwecks besserer Überwachung der betroffenen Bestände die Einfuhr dieser Fortpflanzungsprodukte zehn Tage vorher der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt gemeldet werden.
V. Auswirkungen der Verordnungsänderungen 1.) Auswirkungen auf den Bund
Die Ausstellung des Grundpasses für Equiden wird durch die Betreiberin der TVD finanziert. Die dafür von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Equiden gemäss der neuen Ziffer 5c des Anhangs der GebV-TVD zu erhebenden Gebühren dienen zur Deckung dieser Unkosten. Ein Gewinn wird dadurch nicht erzielt.
Die Kosten für die Systemanpassungen der TVD gehen zu Lasten des Bundes und sind zurzeit noch nicht abschätzbar. Einerseits werden die Komponenten, die der Erfassung der Signalemente durch den Identifikationsbeauftragen dienen, entfernt. Andererseits muss eine technische Vorrichtung erstellt werden, die den Transfer der für den Grundpass benötigten Daten von der TVD sicherstellt und die Daten druckt. Aufgrund bisheriger Erfahrungen wird für diese Anpassungen mit Kosten unter CHF 100'000.- gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass dieser Mehrbedarf mit den bestehenden Mitteln aufgefangen und über den Kredit Betriebsausgaben "Tierverkehrskontrolle" (A2111.0120, dem BLW zugehörig) finanziert werden kann.
Die Kosten für die Schnittstelle von ISVet zu ANIS, die den Zugriff der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte auf die Hundedatenbank ermöglichen soll, werden rund CHF 150‘000.- betragen. Sie werden über das ordentliche Budget des BVET finanziert und intern kompensiert.
2.) Auswirkungen auf die Kantone
Die Vereinfachung des Systems bei den Equidenpässen durch den Wegfall des Erfordernisses des Signalements dürfte die Kantone beim Vollzug entlasten. Ebenfalls ihren Bedürfnissen entsprechen die Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der zentralen Hundedatenbank.
Die Änderungen betreffend Abortüberwachung (Ausdehnung der Abortuntersuchung auf Aujeszkysche Krankheit, Ausdehnung der Blutentnahme auf Muttertiere von Schweinen und kleinen Wiederkäuern) werden voraussichtlich einen leichten Anstieg der Kosten zur Folge haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die zusätzlichen Ausgaben durch Einsparungen bei den Bekämpfungskosten kompensiert werden können, da aufgrund der zusätzlichen Untersuchungen eine verbesserte und präziserte Diagnostik möglich sein wird und Seuchenausbrüche früher erkannt werden können.