Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/99: Änderung der Tierseuchenverordnung, der Tierschutzverordnung und der Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst · 15 Seiten
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Der Prozess der Passausstellung soll dahingehend vereinfacht werden, dass die passausstellenden Stellen von der Betreiberin der TVD den sogenannten Grundpass (Passrohling, ergänzt mit den Daten nach Artikel 15d Absatz 1 Buchstabe a–e TSV) beziehen und diesen bei Bedarf mit dem Abstammungsausweis bzw. einem Signalement bei Herdebuchtieren und - sofern gewünscht - weiteren Einträgen und Zusatzblättern ergänzen können. Durch diesen neuen Prozess wird gewährleistet, dass die Daten im Pass mit denjenigen auf der TVD übereinstimmen, und die passausstellenden Stellen müssen die Daten nicht mehr von der TVD beziehen.
1.2 Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom (PRRS)
Das Einschleppen von PRRS durch die Einfuhr von Schweinesperma zur künstlichen Befruchtung im November 2012 hat gezeigt, dass durch importierte Fortpflanzungsprodukte ein erhöhtes Risiko für den Ausbruch von PRRS besteht. Um Betriebe, die für eine künstliche Besamung oder einen Embryotransfer importierte Embryonen, Samen oder Eizellen verwenden, besser überwachen und im Seuchenfall die adäquaten Massnahmen treffen zu können, müssen die Bestimmungen zum PRRS angepasst werden.
1.3 Besnoitiose
Im Jahr 2012 wurde bei acht Rindern, die aus Endemiegebieten in Frankreich importiert wurden, Besnoitiose festgestellt. Diese Tiere wurden getötet. Anschliessend wurden sämtliche seit 2005 aus diesen Regionen importierten Tiere untersucht. Obwohl keine weitere Einschleppung festgestellt wurde, werden aktuell sämtliche aus Endemiegebieten importierten Tiere vor oder nach dem Import serologisch auf Besnoitiose untersucht. Durch Aufnahme der Besnoitiose in die Tierseuchenverordnung soll eine gesetzliche Grundlage für diese Untersuchungen geschaffen sowie Regelungen für den Verdachts- und Seuchenfall erlassen werden.
1.4 Pferdeenzephalomyelitiden
In der EU gehören seit dem 1. Januar 2013 die japanische Enzephalitis (JE), die östliche (EEE), westliche (WEE) und venezolanische (VEE) Pferdeenzephalomyelitis sowie das West-Nil-Fieber (WNF) als Formen der Pferdeenzephalomyelitiden zu den meldepflichtigen Tierseuchen1. Im Sinne der Äquivalenz soll in das Kapitel über die zu bekämpfenden Seuchen ein neuer Abschnitt mit dem Titel Pferdeenzephalomyelitiden eingefügt werden, unter welchen nebst der japanischen Enzephalitis die bisher als auszurottende Seuchen eingestuften EEE, WEE und VE (durch Togaviridae verursachte Formen der Encephalomyelitis) und das bisher unter den zu überwachenden Seuchen aufgeführte WNF subsumiert werden.
Bei sämtlichen Krankheiten handelt es sich um Zoonosen, die von Mücken übertragen werden. Abgesehen vom West-Nil-Fieber kommen sie zur Zeit in Europa nicht vor. Eine Einschleppung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Damit in einem allfälligen
1 Anhang I des Durchführungsbeschlusses 2012/737/EU der Kommission vom 27. November 2012 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 82/894/EWG des Rates über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft, ABl. L 329 vom 29.11.2012, S.19.