Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/117: Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

Revision Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit -

Erläuternder Bericht

in neue teilfinanzierte Inspektorenstellen bei den Kantonen fliessen sollen um die

Schwarzarbeitsbekämpfung wo nötig zu verstärken.

4.1.2 Personelle Auswirkungen

Die Änderungen des BGSA haben keine Auswirkungen auf den Personalbestand. Die

verstärkte Aufsichtsfunktion und die Möglichkeit der Weisungserteilung führt zwar zu einer verstärkten Position des SECO, sollte aber die vorhandenen Ressourcen nicht zusätzlich belasten. Zu beachten ist, dass bereits heute ein reger Austausch zwischen den beteiligten Behörden und Instanzen stattfindet, weshalb nicht mit personellen Auswirkungen zu rechnen ist.

4.1.3 Andere Auswirkungen

Die Vorlage hat keine besonderen anderen Auswirkungen.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Durch das neue Finanzierungsmodell entstehen den meisten Kantonen grundsätzlich höhere Kosten, da der Beitrag des Bundes verringert wird. Dieser Mehraufwand soll aber durch die stringentere Auferlegung von Kontrollgebühren sowie durch die Auferlegung von Bussen ausgeglichen werden. Für einige Kantone, welche bereits heute konsequent Gebühren auferlegen und Bussen aussprechen, würde das Finanzierungsmodell sogar direkt zu einer Entlastung führen. Ziel des SECO ist es, dass aufgrund einer verbesserten Gebühren- und Bussenauferlegung die gesteigerten Kosten der Kantone ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen aufgewogen werden und unter dem Strich kein Kanton eine finanzielle Netto-Einbusse erleidet.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Eine signifikante Auswirkung auf die Volkswirtschaft ist nicht zu erwarten. Durch die geplante Erhöhung der teilfinanzierten Stellen bei den Kantonen sollten tendenziell mehr Kontrollen durchgeführt werden als dies gegenwärtig der Fall ist. Der Aufwand, der einem kontrollierten Unternehmen oder einer kontrollierten Person durch eine Kontrolle entsteht, hält sich dabei aber in engen Grenzen, sofern durch das kantonale Kontrollorgan keine Pflichtverletzung festgestellt wird.

Die Anpassungen des BGSA sollen zu einer Verbesserung des Kampfes gegen die

Schwarzarbeit und dadurch zu einer Eindämmung führen. Dazu gehört auch, dass

Unternehmen und Personen, welche unter Umgehung von ihnen durch das Gesetz

auferlegten Pflichten ein Arbeitsverhältnis eingehen für dessen Verletzung bestraft werden. Dies geschieht durch die Möglichkeit der Sanktionierung durch die kantonalen

Kontrollorgane sowie durch die Auferlegung von Kontrollgebühren (welche für die

Betroffenen faktisch wie eine Strafe wirken können).

Zu beachten ist, dass die negativen Auswirkungen der Schwarzarbeit um ein vielfaches grösser sind als der Aufwand, welcher den Wirtschaftsteilnehmern durch die erhöhte

Kontrollaktivität der Kantone entsteht.

Insgesamt sind die vorgeschlagenen Anpassungen des BGSA moderat. Sie dienen primär dazu, den Vollzug der der Schwarzarbeitsbekämpfung zu verstärken. Ein geringer

administrativer Mehraufwand für die kontrollierten Unternehmen ist in Kauf zu nehmen. Dies

516/2013/00159 \ COO.2101.104.7.847273 19/21