Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/117: Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) · 21 Seiten
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Revision Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit -
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zusätzlicher Arbeitsverhältnisse beigetragen haben. Einen stärkeren Einfluss auf die Zunahme von Anmeldungen dürfte die Informationskampagne 2008 und 2009 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gehabt haben.
Kontrollen
Die Kantone engagieren sich bei der Durchführung von Kontrollen sehr
unterschiedlich. Ihr Engagement hängt nur beschränkt mit ihrer jeweiligen
Risikosituation zusammen. In gewissen Risikobranchen, wie beispielsweise in
privaten Haushalten sowie der Landwirtschaft, werden zudem vergleichsweise selten Kontrollen durchgeführt. Im Weiteren verfügen die Kontrollorgane nicht über
ausreichende Kompetenzen zum Nachweis von Schwarzarbeit.
Zusammenarbeit der Behörden
Die beteiligten Behörden (Ausgleichskassen und Steuerbehörden) haben teilweise ein unterschiedliches Begriffsverständnis und eine unterschiedliche
Problemwahrnehmung in Bezug auf das Thema der Schwarzarbeit. Sodann bestehen unterschiedliche Auffassungen bezüglich Art und Umfang der Zusammenarbeit.
Sanktionen
Ausschlüsse vom öffentlichen Beschaffungswesen und Kürzungen von Finanzhilfen erfolgten bisher nur selten. Es ist daher fraglich, ob von dieser Massnahme eine präventive Wirkung ausgeht.
1.1.5 Bericht des WBF (2012)
In der Folge erarbeitete das WBF auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation und seinen eigenen Erfahrungen einen Bericht, welchen es dem Bundesrat vorlegte. Darin wurden Erkenntnisse der Evaluation aufgenommen und zahlreiche Aufträge an das SECO sowie die weiteren beteiligten Ämter angeregt, mit welchen eine Verstärkung der
Schwarzarbeitsbekämpfung erreicht werden sollte.
Der Bericht enthält Prüfaufträge zu verschiedenen Themengebieten sowie den Vorschlag zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Gesetzes- oder Verordnungsrevision, sofern die Ergebnisse der Untersuchungen dies anzeigen. Die Themengebiete der
Prüfaufträge lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Kontrollgegenstand
Zusammenarbeit
Aufsicht und Finanzierung
Sanktionenverschärfung
diverse Einzelprojekte
Vorgeschlagen wurde zudem die Ausarbeitung von zwei Wegleitungen und von
Schulungsunterlagen zuhanden der Kantone. Erstere wurden den Kantonen Anfang des Jahres 2014 zugestellt, letztere wurden bis Ende Januar 2015 ausgearbeitet.
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