Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/117: Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

Revision Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit -

Erläuternder Bericht

Möglichkeit der Weiterleitung eines Anhaltspunktes auf einen Verstoss gegen das

Mehrwertsteuergesetz Gebrauch gemacht. Die Zahl der effektiv gemachten Meldungen dürfte noch höher ausfallen.

Die Möglichkeit der Erlangung von Hinweisen im Rahmen einer Kontrolle gemäss Art. 6 und der erlaubten Weiterleitung soll nun ausgebaut werden. Es ist festzuhalten, dass der

Kontrollgegenstand dadurch nicht erweitert werden soll, die Kontrollorgane durch die

Anpassung dieses Artikels also nicht über mehr Kompetenzen verfügen sollen. Wo aber Anhaltspunkte für Verstösse gegen andere als im Kontrollgegenstand festgehaltene

Rechtsgebiete vorliegen, sollen den zuständigen Behörden und Instanzen Hinweise

weitergeleitet werden dürfen.

Entsendegesetz

Die kantonale Kontrollbehörde gemäss dem EntsG ist in den allermeisten Fällen in demselben Amt angesiedelt wie das Schwarzarbeitskontrollorgan. In vielen Fällen sind es gar dieselben Personen, welche sowohl Schwarzarbeits- als auch FlaM-Kontrollen durchführen. Wo heute ein reiner Schwarzarbeitsinspektor auf den Fall eines Verstosses gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen bei entsandten Arbeitnehmern stösst, so soll er dies seinen Arbeitskollegen melden dürfen. Es ist offensichtlich, dass bereits heute ein Austausch dieser beiden Instanzen stattfindet, welcher nun im Gesetz festgeschrieben werden soll.

Daneben sind die paritätischen Kommissionen im Bereich der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge zuständig für die Kontrolle der Arbeits- und

Lohnbestimmungen entsandter Arbeitnehmer. Auch an sie soll im Falle eines

offensichtlichen Verstosses Meldung gemacht werden dürfen.

Arbeitsgesetz

Das Kontrollorgan hat das Recht, Betriebe und Arbeitsplätze während der Arbeitszeiten zu betreten sowie erforderliche Unterlagen zu konsultieren. Verstösse gegen Arbeits- und Ruhezeiten oder gegen die Arbeitssicherheit können daher auch für

Schwarzarbeitsinspektoren erkennbar sein.

Kantonales Sozialhilferecht

Aufgrund der thematischen Nähe des Sozialversicherungs- und des Sozialhilferechts ist es möglich, dass die Schwarzarbeitskontrollorgane auch auf einen Fall von

Sozialhilfemissbrauch stossen, resp. den Fall eines Bezugs von Sozialhilfeleistungen, welcher zu Unrecht erfolgt.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und Bundesgesetz über die

Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden

Der Kontrollgegenstand ist im Steuerrecht auf das Quellensteuerrecht beschränkt und betrifft daher grundsätzlich nur ausländische Personen. Bei Selbständigerwerbenden ist es jedoch unter Umständen möglich, dass ein Verstoss gegen die Steuerpflicht

ausserhalb des Quellensteuerrechts entdeckt werden kann.

516/2013/00159 \ COO.2101.104.7.847273 13/21