Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/167: 10.426 Pa.Iv. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch · 16 Seiten
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Die Bestrebungen der Branche, den Schweizer Fleischmarkt bedürfnisgerecht mit Importen innerhalb der Zollkontingente zu versorgen, wurden unterlaufen. So verliert beispielsweise die Regelung, mit der in der Branchenorganisation Proviande alle Branchenpartner gemeinsam im Konsens Importmengen zur bedarfsgerechten Versorgung des Fleischmarktes festlegen, an Wirkung. Importvolumen werden in diesem gut funktionierendem Mechanismus unter Betrachtung der Inlandproduktion und den Bedürfnissen des Marktes festgelegt. Da gewürztes Fleisch diesem Mechanismus nicht unterstellt ist, wird es unkontrolliert und zusätzlich importiert, was den ausgeglichenen Markt stört und konkurrenziert. Auch die mit finanzieller Unterstützung des Bundes durchgeführten saisonalen Marktentlastungsmassnahmen der Branchenorganisation Proviande vermögen hierbei nicht effektiv zu sein, weil trotz den Marktentlastungsmassnahmen Würzfleisch importiert wird.
Neben den Schlachtviehproduzenten sind auch andere Bereiche der Fleischindustrie betroffen, wie z. B. die schlachtenden und verarbeitenden Betriebe. Dabei handelt es sich gerade um diejenigen Zweige der Schweizer Fleischbranche, die im Inland grosse Investitionen tätigen, Arbeitsplätze sichern und sich für die Zukunft des Produktionsstandortes Schweiz engagieren. Gewürztes Fleisch gelangt zudem auch in den Gastro- und in den Metzgerkanal, wobei beide Kanäle sich einem grossen Dilemma ausgesetzt sehen. Einerseits locken die grossen Preisunterschiede zwischen gewürztem und ungewürztem Fleisch, während andererseits der Bezug zur einheimischen Produktion bzw. die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird.
In der momentanen Situation ist es möglich, Fleisch zu importieren, das nicht den schweizerischen Tierschutzrichtlinien entspricht. Dies betrifft insbesondere helles Kalbfleisch, welches oftmals von fehlernährten Tieren stammt. So wurde im Jahre 2013 z. B. über 200 Tonnen Würzfleisch aus Holland und 250 Tonnen aus Italien importiert, wobei davon auszugehen ist, dass es sich hierbei um helles Kalbfleisch handelt. In der EU bestehen zwar Tierschutzrichtlinien für die Haltung von Kälbern und Schweinen, diese werden aber laut Aussagen von Tierschutzorganisationen der EU sehr schlecht überprüft. Zudem sind die Tierschutzrichtlinien der EU teilweise weniger streng als in der Schweiz. So können Bauern in der EU beispielsweise Kälber einzeln und auf Vollspaltenböden halten.
Die Kommissionsmehrheit hält aus diesen Gründen den Handlungsbedarf für gegeben und unterstützt die Umsetzung der parlamentarischen Initiative.
2.3.2 Nichteintreten: Begründung der Kommissionsminderheit
Die Forderungen der parlamentarischen Initiative wurden von der EZV grundsätzlich bereits erfüllt, indem diese die entsprechenden Erläuterungen ergänzt hat. Wie oben ausgeführt wurde, gilt mit ganzen Pfefferkörnern bestreutes Fleisch seit dem Frühjahr 2010 nicht mehr als Würzfleisch, womit dem Problem des „Importtricks“ (Import von eigentlich ungewürztem Fleisch über den Zolltarif von gewürztem Fleisch) genügend Rechnung getragen wurde (vgl. Kapitel 2.1.2.3).
Eine weitergehende Ausdehnung des Geltungsbereichs von Kapitel 2 des Zolltarifs würde im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz stehen, da die neuen Schweizerischen Anmerkungen nicht konform mit der HS-Nomenklatur und den Erläuterungen dazu wären. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Schweiz