Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/167: 10.426 Pa.Iv. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch · 16 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Die parlamentarische Initiative 10.426 „Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch“ wurde am 18. März 2010 von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eingereicht. Mit der Initiative wird gefordert, dass die geltenden Rechtsgrundlagen dahingehend zu ändern sind, dass Fleischzubereitungen (z. B. gewürztes Fleisch), die gemäss aktueller Praxis in Kapitel 16 des Zolltarifs eingereiht sind und Fleisch aus dem Kapitel 2 des Zolltarifs konkurrenzieren, auch in Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beschloss an ihrer Sitzung vom 18. April 2011 mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission (WAK-S) stimmte dem Entscheid am 31. Oktober 2011 mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht zu. Die WAK-N beantragte ihrem Rat daraufhin am 12. November 2012 mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls, der Initiative keine Folge zu geben. Entgegen diesem Antrag gab der Nationalrat der Initiative aber am 5. März 2013 mit 97 zu 89 Stimmen Folge. Am 27. August 2013 stimmte die WAK-S diesem Beschluss mit 6 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.
An ihrer Sitzung vom 8. April 2014 beauftragte die WAK-N gestützt auf Artikel 112 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 (ParlG)1 die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) mit der Verfassung eines Berichts, in welchem Möglichkeiten und Konsequenzen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative aufgezeigt werden sollten.
Am 18. August 2014 nahm die WAK-N Kenntnis vom oben genannten Bericht und beauftragte ihr Sekretariat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung mit der Verfassung eines Vorentwurfs und eines erläuternden Berichts. Sie entschied sich dabei für eine Umsetzungsvariante, die zu den Kapiteln 2 und 16 des Zolltarifs neue Schweizerische Anmerkungen schafft.
Am 10. November 2014 prüfte die WAK-N den Vorentwurf und nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen an. Sie beschloss zudem, ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu geben.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Geltendes Recht
2.1.1 Zolltarifgesetz und Zollgesetz
Der schweizerische Zolltarif ist im Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986 (ZTG)2 geregelt. Er basiert wie die Kombinierte Nomenklatur der EU und die meisten Zolltarife weltweit auf dem international gültigen Harmonisierten System (HS)3. Der
1 SR 171.10
2SR 632.10, Anhang