Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/170: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) · 16 Seiten
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verhält es sich mit der Anpassung des Straftatbestandes der unerlaubten Personenbeförderung.
4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates
Die Vorlage steht in keinem Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Der Änderungsentwurf stützt sich auf Artikel 87 der Bundesverfassung21 (Gesetzgebungskompetenz des Bundes über die Schifffahrt).
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Auf den schweizerischen Grenzgewässern und auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel bestehen internationale Verpflichtungen für die Binnenschifffahrt. Die vorliegende Revision des BSG betrifft diese Gewässer jedoch nicht, daher ist die Vorlage mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
5.3 Erlassform
Nach Artikel 164 BV sowie Artikel 22 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200222 erlässt die Bundesversammlung wichtige rechtsetzende Bestimmungen wie die vorliegenden in der Form des Bundesgesetzes.
5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Die Vorlage zieht keine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich und untersteht somit nicht der Ausgabenbremse nach Art. 159 Abs. 3 Bst. b der Bundesverfassung.
5.5 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung
Die Vorlage schafft keine Rechtsgrundlagen für Subventionen und enthält auch keine Kreditbeschlüsse und Zahlungsrahmen.
5.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Vorlage enthält einzig Rechtsetzungsaufträge an den Bundesrat, die nach Art. 182 Abs. 2 BV zum Erlass von vollziehendem Verordnungsrecht ermächtigen.
5.7 Datenschutz
Für die Umsetzung der Vorlage sind weder die Bearbeitung von Personendaten noch andere Massnahmen nötig, die Auswirkungen auf den Datenschutz haben könnten.
21 SR 101
22 SR 171.10