Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/170: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) · 16 Seiten

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1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

1.3.1 Einführung des Sicherheitsnachweises und der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht

Mit der vorliegenden Änderung wird eine Anpassung an die bereits bestehende Praxis im Eisenbahn4- und Seilbahnbreich5 erreicht. Damit werden die Gesuchsteller stärker in das Bewilligungsverfahren eingebunden. Sie müssen ihre Verantwortung als Betreiber eines Fahrgastschiffes von Anfang an und vermehrt in das Projekt einbringen. So wird deren Sensibilisierung für die Sicherheitsanliegen gefördert und gleichzeitig eine intensivere Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde erreicht.

Das BAV, als auch im Eisenbahn- und Seilbahnbreich zuständige Vollzugsbehörde, hat mit diesem Ansatz bisher gute Erfahrungen gesammelt. Mit den vorhandenen personellen Ressourcen können neuralgische Punkte vertieft überprüft werden, weil gleichzeitig eine Entlastung bei Routineaufgaben möglich wird. Dies erlaubt, auch bei immer komplexeren Schiffen, die Beibehaltung des hohen Sicherheitsstandards.

1.3.2 Fahrfähigkeit

Mit den in dieser Vorlage eingeführten Ergänzungen wird die geltende Regelung auf den Gewässern an die Regelung auf der Strasse angepasst. Dies liegt sowohl im Interesse der Fahrzeugführer als auch der Vollzugsbehörden.

1.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die beantragten Anpassungen des BSG erlauben eine effiziente Sicherheitsaufsicht über die Schiffe, klären Fragen im Zusammenhang mit der Fahrfähigkeit, dem Straftatbestand der unerlaubten Personenbeförderung und schaffen eine gesetzliche Grundlage für die militärische Schifffahrt. Diese Änderungen haben kaum finanzielle Auswirkungen.

Hingegen hätten die Einrichtung und der Betrieb der allfälligen Register in der Schifffahrt finanzielle und personelle Auswirkungen. Sollte die Einführung der Register mehrheitlich gewünscht und als notwendig erachtet werden, wird der Bund eine (Mit)Finanzierung seitens der Kantone ins Auge fassen. Diesfalls wären die Kostenfolge, die Finanzierung sowie die Zuständigkeiten aufzuzeigen.

1.5 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

1.5.1 Einführung des Sicherheitsnachweises und der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht

In der Europäischen Union erfolgt die Zulassung der Binnenschiffe nach den Bestimmungen der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

4 SR 742.101

5 SR 743.01