Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 16 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas1

1. Ursprung der Vorlage

1.1 Ausgangslage: die Staaten Osteuropas 25 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer

1.1.1 Transition: bedeutende, aber ungleiche Fortschritte

Vor 25 Jahren begann mit dem Fall der Berliner Mauer ein neues Kapitel in der Geschichte Europas und der Welt. Getrieben vom Wunsch nach Freiheit und einem besseren Leben rissen Millionen von Bürgerinnen und Bürger in den Staaten Osteuropas die Barrieren, das Erbe des Kalten Kriegs, nieder und brachten die auf Einparteiensysteme und Planwirtschaft abgestützten Regimes zu Fall. In den zwei darauffolgenden Jahren erlangten 14 neue Staaten nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, deren Nachfolgerin die Russische Föderation wurde, die Unabhängigkeit. Die ehemaligen sozialistischen Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie Russland begaben sich auf den langen Weg der Transition hin zu pluralistischer Demokratie und Marktwirtschaft. Für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Bevölkerungen brachte die mit erheblichen Anpassungsanstrengungen verbundene Transition individuelle Freiheiten und eine deutliche Verbesserung des Lebensstandards mit sich. Zunächst allerdings hatte die Transition einschneidende soziale Auswirkungen – schliesslich handelte es sich um einen Systemwechsel von der allgemeinen Beschäftigungsgarantie zu einer Wettbewerbssituation, in der zahlreiche wenig produktive oder ungenügend marktorientierte Unternehmen Konkurs machten. Es ist unbestritten, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen, besonders die Rentner, einen Rückgang von Einnahmen und Wohlstand hinnehmen mussten, weil die Renten und andere Sozialleistungen einbrachen.

Die Schritte Richtung Marktwirtschaft und Demokratie wurden unterschiedlich schnell gemacht. Zunächst ist festzustellen, dass die Staaten Osteuropas nicht vom gleichen Stand ausgingen: Einige wie Ungarn und Polen hatten bereits ab den 60er-Jahren den Marktmechanismen mehr Raum gelassen, während andere noch unmittelbar vor dem Zusammenbruch des Systems eine strenge Planwirtschaft befolgten. Die Zeitvorgaben für die Reformprogramme variierten beträchtlich: Einige Staaten setzten auf eine Schocktherapie, während andere einen stufenweisen, bisweilen an Stillstand grenzenden Ansatz vorzogen. In einigen Ländern des Kaukasus und Zentralasiens (sowie in Belarus) behielten die Machthaber aus der Sowjetzeit das Heft fest in der Hand und begnügten sich mit formellen Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Spielregeln. Schliesslich wurden durch interne bewaffnete Konflikte oder Konflikte mit Nachbarländern in Kroatien, Bosnien, Serbien, im Kosovo, in der Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, im Nordkaukasus und Tadschikistan erhebliche menschliche und finanzielle Ressourcen sowie wertvolle Zeit vom Transitionsprozess abgelenkt. Alle diese Faktoren zusammen erklären das wachsende Gefälle zwischen den verschiedenen Gruppen von Transitionsländern sowohl hinsichtlich der wirtschaftlichen Reformen als auch der Fortschritte hin zu einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft.2

1.1.2 Differenzierung

Um die jeweiligen Herausforderungen zu beschreiben, kann deshalb zwischen drei Gruppen von Ländern unterschieden werden:

Die elf Staaten Mittel- und Osteuropas, die EU-Mitglieder wurden (im Jahr 2004: Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien3, im Jahr 2007: Bulgarien und Rumänien, im Jahr 2013: Kroatien) haben die Mechanismen der Marktwirtschaft und der

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2 Für eine umfassende Bilanz zur Transition und eine gründliche Analyse der verbleibenden Herausforderungen in der Region siehe die richtungsweisende Publikation der EBRD « Transition Report 2013 : Stuck in Transition ?» www.tr.ebrd.com. Siehe auch die jüngste Studie des IWF (24. Oktober 2014) : «25 Years of Transition : Post-Communist Europe and the IMF». www.imf.org/external/pubs/ft/reo/2014/eur/eng/pdf/erei_sr_102414.pdf

3 Die Zusammenarbeit mit den beiden weiteren Ländern der EU-Beitrittsrunde von 2004, die geografisch nicht zu Osteuropa gehören – Zypern und Malta – bildet ebenfalls Gegenstand des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.