Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 16 Seiten

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2.2 Ziele der Weiterführung der Transitionszusammenarbeit

Mittels der Zusammenarbeit mit Osteuropa will die Schweiz zur Konsolidierung von Stabilität und Frieden in Europa beitragen, um positive Entwicklungsaussichten zu schaffen und das Umfeld für Handel und Investitionen zu stärken. Mit der Weiterführung ihrer Transitionszusammenarbeit will die Schweiz dieser neue Impulse geben, um den Transformationsprozess widerstandsfähiger und inklusiver zu gestalten. Der Transitionsprozess ist ins Stottern geraten, sei es wegen früherer oder aktueller Konflikte, sei es weil mächtige Interessengruppen den Grossteil der Gewinne der wirtschaftlichen Öffnung an sich gerissen haben, vielleicht aber auch wegen der schwachen Konjunktur weltweit. Es zeigt sich eine gewisse Reformmüdigkeit, die manchmal Nostalgie nach einer sozialistischen Vergangenheit weckt, deren Fehlentwicklungen und Entbehrungen nur allzu schnell vergessen werden. Dem inklusiven Charakter der Transition ist daher mehr Gewicht zu verleihen: Es dürfen keine Bevölkerungsgruppen oder Regionen vom Prozess ausgeschlossen werden. Das ist ein Schlüsselfaktor für die Widerstandskraft und Nachhaltigkeit der Transition. Ein weiterer ist die Stabilität der Institutionen, die ein demokratisches System und eine Marktwirtschaft unterstützen.

Dieses allgemeine Ziel liegt den operationellen Prioritäten für den Zeitraum 2013–2016 zugrunde, die der Bundesrat in seiner Botschaft über die internationale Zusammenarbeit aufgeführt hat. Wie unter Ziffer 5.3.5 dieser Botschaft dargelegt, sind die Interventionsbereiche der DEZA:

- Demokratisierung, Dezentralisierung und lokale Gouvernanz

- Reform des Gesundheitssektors

- Ländliche Entwicklung

- Reform zu einer marktorientierten Berufsbildung

- Effizientere und gerechtere regionale Wasserbewirtschaftung

Die Tätigkeitsbereiche des SECO sind:

- Stärkung der Wirtschafts- und Finanzpolitik

- Ausbau der städtischen Infrastruktur und Versorgung

- Unterstützung von Privatsektor und Unternehmertum

- Förderung eines nachhaltigen Handels

- Ermöglichung eines klimafreundlichen Wachstums.

Für die späteren Zeiträume wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten im Rahmen der Botschaften über die Bewilligung der nötigen Verpflichtungskredite die Beibehaltung oder Anpassung dieser Prioritäten vorschlagen, je nachdem, wie sich die Bedürfnisse und Politiken in den Empfängerländern entwickelt haben.

2.3 Verlängerung der Geltungsdauer der Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union

Seit 2006 gibt das Bundesgesetz Ost dem Parlament die Rechtsgrundlage, um Rahmenkredite für die Transitionszusammenarbeit mit den Ländern Südosteuropas und der GUS zu sprechen, aber auch um den autonomen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU zu finanzieren. Von der letztgenannten Möglichkeit hat das Parlament Gebrauch gemacht und 2007 bzw. 2009 die Rahmenkredite für die EU-10-Länder1 bzw. für Rumänien und Bulgarien genehmigt, als Zeichen der Solidarität und in Anerkennung des Beitrags, den die Erweiterungspolitik der EU zur Sicherheit, Stabilität und Prosperität in Europa leistet.

Für den Bundesrat steht fest, dass über eine mögliche Weiterführung des autonomen Beitrags an die neuen Mitgliedstaaten der EU nur im Lichte der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU entschieden werden kann. Dabei kommt dem Verlauf der aktuellen Verhandlungen im Rahmen der vom Bundesrat angestrebten Konsolidierung und Erneuerung des bilateralen Wegs, einschliesslich einer Lösung für die Frage der Personenfreizügigkeit, eine entscheidende Rolle zu. Mit der Verlängerung der gesetzlichen Grundlage wird die Frage eines allfälligen künftigen Beitrags für die neuen EU-Mitgliedsländer nicht vorweggenommen. Der Bundesrat wird dem Parlament einen Vorschlag für eine Erneuerung des Schweizer