Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 16 Seiten
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parlamentarischen Demokratie rasch eingeführt. Die Aussicht auf die Integration in die EU bildete einen starken Anreiz, um tiefgreifende Reformen zur Schaffung und Festigung von nachhaltigen Institutionen einzuleiten, die Wettbewerb, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und eine gerechte Teilhabe der Bevölkerung an den Wachstumsgewinnen gewährleisten. Die Hilfsprogramme der EU und anderer Geber, u.a. der Schweiz, spielten in finanzieller Hinsicht und für die technische Zusammenarbeit eine wichtige ergänzende Rolle. In den 90er-Jahren und bis 2008 wiesen diese Volkswirtschaften ein mit jenem der Schwellenländer vergleichbares anhaltendes Wachstum auf. Nachdem die Transition im Wesentlichen abgeschlossen war, wurde die Annäherung des Lebensstandards an jenen der anderen EU-Mitglieder zum vorrangigen Ziel. Die schweizerische Transitionshilfe wurde in den Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten überführt. Ab 2008 und 2010 traf jedoch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise auch die ehemaligen sozialistischen Länder und besonders deren Bankensektor mit voller Wucht. In den neuen EU-Mitgliedern fiel das BIP je nach Land um 7 bis 22 %. In den vergangenen zwei Jahren hat das Wachstum zwar wieder angezogen, aber nur halb so kräftig wie vor der Krise. Das durchschnittliche Einkommen der 13 jüngsten EU-Mitglieder beträgt erst etwa 70% des Durchschnitts der älteren EU-Mitglieder. Zweifellos haben wirtschaftliche Probleme und die Unterbeschäftigung in der öffentlichen Meinung den Rückhalt für die langsamer fortschreitenden Reformen untergraben. In einigen Fällen hat sich die Tendenz sogar umgekehrt, d.h. in Richtung einer aktiveren Rolle des Staates im Wirtschaftsgefüge und eines Ausbaus der Befugnisse der Exekutive auf Kosten der bürgerlichen Freiheiten. Die grösste Herausforderung in diesen Ländern besteht darin, die Gewinne aus der Transition und dem Wachstum gerechter zu verteilen, damit der Prozess leistungsfähiger und legitimer wird. Zudem müssen Institutionen geschaffen bzw. gefestigt werden, um die seit 25 Jahren geleisteten Anstrengungen dauerhaft zu sichern.
Die Länder Südosteuropas, die nicht EU-Mitglieder sind (Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) weisen wegen der verheerenden Konflikte im ehemaligen Jugoslawien von 1991 bis 1999 einen Rückstand von mindestens einem Jahrzehnt auf. Die Spannungen zwischen ethnischen Gruppen beeinträchtigen heute noch die politische Stabilität und die Funktionsweise der Institutionen in Bosnien und Mazedonien. In Serbien ist die Gesellschaft als Folge der Kriegsjahre und des Milosevic-Regimes immer noch gespalten. Der Kosovo hat die langfristige Aufgabe in Angriff genommen, einen neuen Staat aufzubauen. Albanien erlitt 1997 einen schweren Rückschlag, als der Zusammenbruch des Bankensystems die Einleger um ihre Ersparnisse brachte und schlimme Unruhen auslöste. Damit stehen die Fragen der Gouvernanz im weiten Sinn ganz oben auf der Liste der Herausforderungen der Region: Festigung des Rechtsstaats, Verwaltung der dezentralisierten Körperschaften, Minderheitenrechte, Korruptionsbekämpfung. Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen – eine entscheidende Voraussetzung für die Eindämmung der Abwanderung – setzt eine Verbesserung des Investitionsklimas und der Unternehmensproduktivität, die Stärkung des Finanzsystems und die Eroberung neuer Märkte voraus. Eine weitere prioritäre Forderung der Bevölkerung gilt der Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen. Der Prozess der Annäherung an die EU wirkt bei der Einführung und Umsetzung der Reformen als treibende Kraft.
Die Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) bilden eine uneinheitliche Gruppe: Dazu gehören Länder mit reichen Erdöl- und Erdgasvorkommen (Aserbaidschan, Russische Föderation, Kasachstan), kleine Binnenländer mit einem Entwicklungsrückstand und Transitionsländer wie die Kirgisische Republik und Tadschikistan4. Auch in dieser Region bestehen noch zahlreiche Konflikte: der bewaffnete Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach, die Sezession von Transnistrien in Moldawien, der langjährige interne Konflikt in Tadschikistan, die Sezession von Abchasien und Südossetien in Georgien und die darauffolgende Besetzung durch Russland, in jüngster Vergangenheit die illegale Annexion der Krim durch die Russische Föderation und der aktuelle bewaffnete Konflikt im Donbass, der Ostprovinz der Ukraine. Hinzu kommen schwelende
4 Der Begriff «Länder der GUS» umfasst im vorliegenden Bericht: in Europa, Weissrussland, Moldawien und die Ukraine; im Kaukasus, Armenien, Aserbaidschan und Georgien; in Zentralasien, Kasachstan, Usbekistan, die Kirgisische Republik, Tadschikistan und Turkmenistan. Georgien ist aus der GUS ausgetreten; nach der illegalen Annexion der Krim durch Russland und nach dem Donbass-Konflikt haben die Ukraine und Moldawien ebenfalls ein Austrittsverfahren eingeleitet.