Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/173: Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas · 16 Seiten
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Einflussnahme durch oligarchische Gruppen, schwindendes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Behörden und Institutionen, wirtschaftliche Stagnation und Auswanderung grossen Ausmasses. Genau gegen solche Verhältnisse hat sich die Bevölkerung in der Ukraine, in der Kirgisischen Republik, in Georgien, in Albanien und in noch weiteren Ländern erhoben. Die Unterstützung der Konsolidierung der Demokratie und einer sozialen Marktwirtschaft trägt zur Sicherheit in Europa und in den benachbarten Regionen bei, an der auch die Schweiz ein vitales Interesse hat. Wichtig ist, dass der politische Wandel soweit wie möglich über Verfassungsmechanismen stattfindet, in Wahllokalen und nicht auf der Strasse. Dies ist aber nur möglich, wenn ein Mindestmass an Demokratie besteht. Das organisierte Verbrechen sowie der Drogen- und Menschenhandel, der in ganz Europa verbreitet ist, haben ihren Ursprung häufig in rechtsfreien Ländern und Territorien. Die Förderung des Rechtsstaates in den Transitionsländern ist daher ein fester Bestandteil der Sicherheitspolitik der Schweiz.
Als eng mit Europa und der Welt verflochtenes Land trägt die Schweiz zur Verringerung von Armut und Ungleichheiten – Ursache von Spannungen – bei und engagiert sich mit ihren Partnern der internationalen Gemeinschaft bei der Suche nach Lösungen für weltweite globale Probleme. Mit seiner Transitionshilfe sowie mit seinem Engagement im Rahmen der OSZE und anderen Formen internationaler Zusammenarbeit handelt der Bund entsprechend Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung. Dieser hält fest, dass der Bund im Rahmen der Aussenpolitik, einschliesslich der Entwicklungspolitik, «zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen» beiträgt. Die Transitionszusammenarbeit vermittelt das positive Bild einer solidarischen und konstruktiven Schweiz.
Einige Empfängerländer der Transitionshilfe liegen im Herzen Europas, nur wenige Hundert Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Aus mehreren von ihnen kommen erhebliche Migrationsströme in die Schweiz. Da die Transitionshilfe die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert – durch Verbesserung der Rahmenbedingungen oder direkte Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie durch Verbesserung der Infrastruktur und des Zugangs zu Dienstleistungen in den Herkunftsländern –, trägt sie zur Steuerung der Migrationsströme bei und fügt sich so in die Migrationspolitik der Schweiz ein.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Ländern Osteuropas und der GUS sind nicht unbeträchtlich und bergen weiteres Entwicklungspotenzial. Mehrere dieser Länder sind Produzenten oder Transitländer der Energie, die die Schweiz benötigt. Mit dem Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftslage und des Geschäftsklimas in diesen Ländern können Exportmärkte für schweizerische Güter und Dienstleistungen entwickelt und Investitionsmöglichkeiten eröffnet werden. Die bei der Ausführung von Projekten der Transitionszusammenarbeit beteiligten Unternehmen und mit der Ausführung von Projekten betrauten Beratungsgesellschaften erhalten Gelegenheit, schweizerische Exzellenz zu zeigen, was neue Türen öffnen kann. Die Transitionszusammenarbeit stärkt die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz.
Und schliesslich gehören mehrere Länder Osteuropas und der GUS den von der Schweiz präsidierten Stimmrechtsgruppen in den multilateralen Finanzinstitutionen an.9 Dies ermöglicht es der Schweiz, in wichtigen Gremien der globalen Gouvernanz – Verwaltungsräte, Exekutivausschüsse und andere Gremien des IWF, der WB und der EBRD - vertreten zu sein. Aus der Mitgliedschaft dieser Länder in den schweizerischen Stimmrechtsgruppen ergibt sich für die Schweiz diesen gegenüber eine gewisse Verantwortung; die Transitionshilfe, welche die meisten von ihnen vom Bund erhalten haben, war einer der Faktoren, der sie bewog, sich den schweizerischen Stimmrechtsgruppen anzuschliessen. Diese Zugehörigkeit zu den gleichen Stimmrechtsgruppen erleichtert den Zugang zur höchsten Regierungsebene dieser Länder, ein grosser Vorteil für die Umsetzung des bilateralen Programms.
9 Internationaler Währungsfonds: Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgisische Republik, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan Weltbank: Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgisische Republik, Usbekistan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: Montenegro, Serbien, Turkmenistan, Ukraine Globaler Umweltfonds: Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisische Republik, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan