Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 22 Seiten
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- Die CS wünscht den Aufbau eines Qualifikations- und Reportingsystems unter Einbezug der ESTV, welche Erträge fristgerecht qualifiziert und publiziert. Zudem wünscht die CS die Einführung einer Möglichkeit einer späteren Erhebung der Zahlstellensteuer, sobald die Erträge für Schweizer Steuerzwecke qualifiziert und publiziert sind. Zusätzlich sei in jedem Fall die gesetzliche Grundlage einer Default-Besteuerung zu schaffen, welches den Zahlstellen erlaube, bei Nichtvorliegen der entsprechenden steuerlichen Qualifikation auf einer gesetzlichen Basis fristgerecht einen Steuerabzug vorzunehmen.
- Die CS ist weiter der Ansicht, dass aufgrund der zusätzlichen Aufgaben und der Komplexität bei einem Zahlstellenprinzip dessen Missbrauchsbekämpfungsbestimmungen von denjenigen des übrigen Verrechnungssteuerrechts zu trennen seien. Insbesondere die strafrechtliche Verantwortung bei fahrlässigen Fehlern von Mitarbeitern einer Zahlstelle erachtet die CS als nicht verhältnismässig.