Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 22 Seiten
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geheimnisses im Inland werden vom SSV und von der Städtischen Steuerkonferenz nicht geteilt. Dies aus dem Grund, da die Wahl des Meldeverfahrens auf freiwilliger Basis erfolge und zudem lediglich jene Daten den Steuerbehörden bekannt gegeben würden, welche im Zuge des Deklarationsverfahrens ohnedies an die Steuerbehörden gelangen würden. Auch die BDP und SwissHoldings weisen darauf hin, dass mit einer freiwilligen Meldung das steuerliche Bankgeheimnis im Inland gewahrt bleibt.
- Der Wechsel zum Zahlstellenprinzip ist aus Sicht von SwissHoldings nicht nur ein ausserordentlich wichtiges Anliegen für die Schweizer Industrie. Er diene in vielfältiger Weise auch der Attraktivität des Standortes Schweiz. SwissHoldings erachtet es als äusserst wichtig, dem Aspekt der politischen Akzeptanz das nötige Gewicht beizumessen sowie der Dringlichkeit des Geschäfts die erforderliche Beachtung zu schenken und sich für eine rasche Umsetzung einzusetzen.
- Economiesuisse weist darauf hin, dass die Umstellung zum Zahlstellenprinzip die verrechnungssteuerfreie Ausgabe von Pflichtwandelanleihen und Anleihen mit Forderungsverzicht (Bail-in Bonds, CoCos u.Ä.) durch systemrelevante Banken in der Schweiz ermögliche. Solche Anleihen wären damit auch für ausländische Investoren attraktiv. Die CVP, die CS, economiesuisse sowie SwissHoldings unterstützen die befristete Übergangsregelung bis zur Einführung des Zahlstellenprinzips, um die verrechnungssteuerfreie Ausgabe dieser regulatorisch geforderten Anleihen ab Januar 2017 sicherzustellen. Die SP, der SGB, Travail.Suisse und die Treuhand-Kammer wiederum erachten es als positiv, dass mit dem Wechsel zum Zahlstellenprinzip die zeitlich befristete Ausnahmeregelung für systemstabilitätsbedingte Finanzierungsinstrumente der Grossbanken überholt sein wird.
- Auch der SVV erachtet Reformmassnahmen im Bereich der Obligationen und Geldmarktpapiere als dringend angezeigt. Analog der Problematik Bail-in Bonds und CoCos seien auch die Versicherer mit ernsthaften Schwierigkeiten im Bereich der Verrechnungssteuer konfrontiert. In der Folge sei die Schweizer Assekuranz gegenüber den nicht-Schweizer Konkurrenten signifikant schlechter gestellt. Sollte die Problematik der Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarktpapieren nicht kurzfristig mittels Reform beseitigt werden, müssten auch die Versicherer Übergangsregelungen analog den Banken für gewisse Finanzinstrumente beantragen. Die Weiterführung einer isolierten Sonderlösung für den Bankenbereich werde vor dem Hintergrund der Finanzierungsbedürfnisse der Assekuranz entschieden abgelehnt. Der SVV ist der Ansicht, dass die vorgenannte Problematik progressiv – unter Einbeziehung der internationalen Entwicklungen, die zum automatischen Informationsaustausch führen – mittels Aufhebung der Verrechnungssteuer auf Obligationen und Geldmarktpapieren gelöst werden könnte.
Vorbehalte gegenüber dem Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer:
- Ein Wechsel zum Zahlstellenprinzip kommt für die Kantone AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, die FDK, die BDP, die CVP, die SP, economiesuisse, den KV Schweiz, die SFAMA, den SGB, den SGemV, den SGV, den SSV, die Städtische Steuerkonferenz und Travail.Suisse erst dann in Frage, wenn mit den Nachbarstaaten sowie den wichtigsten Finanzplätzen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch bestehen und die so erhaltenen Daten von den kantonalen Steuerbehörden auch verwendet werden dürfen. Dies bedinge, dass das Resultat der Abstimmung über die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abgewartet werde, weil erst dann Klarheit über die Verwendungsmöglichkeit von Informationen ausländischer Zahlstellen herrschen werde.
- Der Kanton BE kann dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip nur zustimmen, wenn der Bund glaubhaft darlegen kann, dass die Reform unter dem Strich nicht zu Mindereinnahmen führt. Andernfalls müssten die Gegenfinanzierung auf Bundesebene geklärt und die Mindereinnahmen der Kantone vom Bund kompensiert werden. Auch der Kanton JU weist auf mögliche Mindereinnahmen hin, möchte sich aber einer Gesetzesrevision, welche eine gerechtere Besteue-