Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 22 Seiten

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- Um die Bedürfnisse des Kapitalmarkts und des Fiskus besser und sinnvoll aufeinander abzustimmen, macht es aus Sicht der BDP zudem Sinn, die institutionellen Investoren (z.B. eine Pensionskasse) und ausländischen Investoren vom Verrechnungssteuerabzug zu befreien.

4.2 Ablehnung der Anpassungen betreffend das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer

2 Kantone (AI, ZH), 1 Partei (SVP) und 8 Verbände/Organisationen (FER, FPV, Raiffeisen, SBVg, SGV, up!, VSKB, VSPB) lehnen den bundesrätlichen Vorschlag ab oder beantragen eine Sistierung.

Begründung:

- Die Kantone AI und ZH erachteten den vorgeschlagenen Wechsel zum Zahlstellenprinzip zum heutigen Zeitpunkt als verfrüht, da der umfassende internationale automatische Informationsaustausch aus dem Ausland in der Schweiz noch nicht sichergestellt sei. Für einen Wechsel zum Zahlenstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer sei es jedoch unabdingbar, dass ein reziprok ausgestalteter internationaler automatischer Informationsaustausch greife und die aus dem Ausland erhaltenen Informationen auch uneingeschränkt verwertet werden könnten. Mit der geplanten Reform sei zuzuwarten, bis über die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abgestimmt wurde.

- Die Kantone AI und ZH sowie der SGV begrüssen es jedoch, dass die Verrechnungssteuer auf Erträgen aus inländischen Beteiligungsrechten und auf Lotteriegewinnen nach dem Schuldnerprinzip erhoben werden soll. Die Kantone AI und ZH beurteilen zudem die Möglichkeit der Meldeoption für inländische Personen als positiv.

- Nach Ansicht des Kantons ZH ist es unerlässlich, dass der Meldefluss bezüglich der Meldungen sowohl aus dem reziproken ausländischen automatischen Informationsaustausch als auch bei der Wahl der Meldeoption durch die Steuerpflichtigen auf elektronischem Weg abgewickelt werden kann. Die Grundlagen für diesen elektronischen Meldefluss sollten möglichst noch vor der Verabschiedung der Vorlage durch den Bundesrat entwickelt werden.

- Für die SBVg ist es sehr wichtig, dass bei der Einführung eines Zahlstellenprinzips gewisse Rahmenbedingungen für die Banken eingehalten würden, insbesondere dass die Haftungsrisiken für die Zahlstellen begrenzt und die Zahlstellen für ihre Funktion und ihren Aufwand angemessen entschädigt würden. Neben den inhaltlichen Hauptzielsetzungen im Kapitalmarktbereich sind die operativen Aspekte einer möglichst kostengünstigen Umsetzung auf der Basis bereits bestehender Systeme sowie die geringen Umsetzungsrisiken für die SBVg entscheidend. Der Vernehmlassungsentwurf hat diesen operativen Gesichtspunkten nach Ansicht der SBVg zu wenig Beachtung geschenkt. Obwohl die SBVg zwar einen Systemwechsel begrüsse, könne die vorliegende Reformvorlage deshalb grundsätzlich nicht unterstützt werden. Da eine generelle Ablehnung der vorliegenden Vorlage weder sachdienlich noch im Interesse der Mitglieder der SBVg sei, hat die SBVg einen Änderungsvorschlag zum Zahlstellenprinzip ausgearbeitet, mit welchem die Vorlage unterstützt werden könnte (vgl. dazu die Ausführungen weiter unten).

- Die SVP teilt zwar die Auffassung des Bundesrats, dass im Bereich der Obligationen und Geldmarktpapiere die heute geltende Schlechterstellung für inländische Emittenten beseitigt und der Schweizer Kapitalmarkt dadurch belebt werden sollte. Keinen Handlungsbedarf hingegen sieht die SVP bei der Sicherungsfunktion der heutigen Verrechnungssteuer. Zusammengefasst überwiegen aus Sicht der SVP die Nachteile eines Systemwechsels dessen Vorteile, weshalb sie die Vorlage aufgrund konzeptioneller Bedenken ablehnt.

- Die SVP weist darauf hin, dass ein erstes Ziel der Reform darin bestehe, die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer zu verbessern. Die Vernehmlassungsvorlage sehe deshalb vor, dass die Verrechnungssteuer im Vergleich zur heutigen Regelung zusätzlich auf ausländischen Erträge