Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 22 Seiten

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greife, sofern diese an inländische natürliche Personen fliessen. Selbstredend betreffe diese Neuregelung nur die bisher steuerunehrlichen Personen. Weder die SVP noch der erläuternde Bericht könne deren Anzahl abschätzen, was in Konsequenz auch eine Prognose allfälliger Steuermehreinnahmen verunmögliche. Klar sei nur, dass der von der Verwaltung beschriebene Handlungsbedarf sich nicht quantifizieren lasse und für die SVP – die grundsätzlich vom steuerehrlichen Individuum ausgehe – damit nicht hinreichend belegt werden könne.

- Die SVP beanstandet zudem den aus ihrer Sicht rein fiskalisch begründeten inkonsequenten Systemwechsel. Erträge aus inländischen Beteiligungsrechten würden weiterhin nach dem

Schuldnerprinzip besteuert werden. Damit würden neu drei verschiedene Systeme parallel betrieben, nämlich das Zahlstellenprinzip, das Schuldnerprinzip sowie die Meldeoption. Es liegt nach Ansicht der SVP auf der Hand, dass dieses Nebeneinander im erheblichen Ausmass Aufwand,

Kosten und Abgrenzungsprobleme hervorrufen würde.

- Der VSKB sowie die VSPB lehnen die Reform der Verrechnungssteuer ebenfalls ab. Es würden derzeit verschiedene gewichtige Steuervorhaben auf dem Tisch liegen, die in der Öffentlichkeit diskutiert oder sich im Entscheidungsprozess befinden würden. Es bedürfe daher einer integralen Gesamtschau aller Initiativen und verfolgten Ziele im Steuerbereich sowie eines darauf aufbauenden, konsistenten, vorausschauenden Grundsatzentscheids. Ohne Gesamtschau entstehe ein unabgestimmtes Flickwerk, das unnötig hohe Kosten verursache, unverhältnismässig Ressourcen binde, den Finanzsektor schwäche, die Kundenbetreuung beeinträchtige, das effiziente und effektive Erreichen des jeweils verfolgten Ziels gefährde und für alle Banken letztlich erhebliche Rechts- und Compliance-Risiken mit sich bringe. Letztgenannter Punkt falle für kleine und mittlere Banken überdurchschnittlich ins Gewicht.

- Raiffeisen lehnt den Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer ab, da die Vorlage relevante Entwicklungen im Steuerbereich vernachlässige. Einerseits führe der enorme Anpassungsbedarf bei Banken kaum zu gesamtwirtschaftlichen Vorteilen. Andererseits verhindere die isolierte Betrachtung der Verrechnungssteuer eine steuerliche Gesamtschau bzw. –strategie. Der Systemwechsel sei nur eine teure Übergangslösung.

- Der SGV – der sich grundsätzlich ein einfaches und kohärentes Steuersystem wünscht – stimmt dem Vorschlag des Bundesrates ebenfalls nicht zu. Die Reform berücksichtige die Bedürfnisse der Wirtschaft nur teilweise. Bedauerlich sei auch, dass die Reform ein wenig übereilt erarbeitet erscheine, um – vor dem Hintergrund verschiedener internationalen Anforderungen – die Interessen der grösseren Unternehmen zu berücksichtigen. Die SGV sowie die FPV wünschen eine globale Reform, die verschiedenen laufenden Gesetzgebungsverfahren vereint – insbesondere die

USR III. Der SGV würde zudem eine Senkung des Verrechnungssteuersatzes begrüssen.

- Die FER begrüsst zwar die grundsätzliche Stossrichtung der Reform. Die Vorteile der Reform vermögen aber nach Ansicht der FER die Einführung eines so komplexen Verrechnungssteuersystems nicht zu rechtfertigen. Die FER bedauert es zudem, dass die Frage des automatischen Informationsaustausches nicht autonom diskutiert wird. Nach Ansicht der FER wird die Reform im Weiteren zu höheren Steuereinnahmen führen. Die FER ist nicht überzeugt, ob dies gerechtfertigt ist. Die FER bezweifelt zudem, ob die beiden vorgesehenen Systeme (Steuererhebung und Meldung) nebeneinander existieren können. Für die FER ist es weiter wichtig, dass allfällige finanzielle Verlust aus der Verrechnungssteuerreform keinen Einfluss auf andere wichtige Gesetzesreformen

– insbesondere die USR III – haben.

- up! lehnt die Ausweitung der Verrechnungssteuer auf ausländische Anleihen ab. Durch diese Erweiterung werde es für Schweizer Steuerpflichtige attraktiver, ihre Vermögenswerte über eine ausländische Zahlstelle zu halten. Zudem steige der Druck auf die Schweiz, sich dem automatischen Informationsaustausch anzuschliessen, was up! ebenfalls ablehnt. up! macht im Weiteren geltend, die Revision verpasse eine Einführung klarer Kriterien zur Beurteilung genügender Substanzerfordernisse ausländischer Gesellschaften, welche eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen beantragen. up! begrüsst hingegen die