Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 22 Seiten
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind insgesamt 56 Stellungnahmen eingegangen. Dabei werden die Zielsetzungen, die der Bundesrat mit der Vorlage verfolgt (Stärkung des Kapitalmarkts Schweiz und damit verbunden die Stärkung der Finanzstabilität sowie Stärkung des Sicherungszwecks der Verrechnungssteuer), grossmehrheitlich geteilt. Verschiedene Punkte des Reformvorhabens sowie insbesondere der Zeitpunkt für dessen Umsetzung werden jedoch kontrovers beurteilt.
Grundsätzliche Zustimmung zum Schuldner- und zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer unter spezifischen Vorbehalten:
23 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG), die FDK, 4 Parteien (BDP, CVP, FDP, SP), 17 Verbände/Organisationen (CS, CP, economiesuisse, KV Schweiz, Lindemann Rechtsanwälte, SFAMA, SGB, SGemV, SNB, SSV, Städtische Steuerkonferenz, SVSP, SVV, SwissHoldings, Travail.Suisse, Treuhand-Kammer, VAS) stimmen dem bundesrätlichen Vorschlag – wenn auch unter spezifischer Vorbehalten – grundsätzlich zu.
Für eine Mehrheit der Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG), die FDK, die BDP, die CVP, die SP, economiesuisse, den KV Schweiz, die SFAMA, den SGB, den SGemV, den SGV, den SSV, die Städtische Steuerkonferenz und Travail.Suisse kommt ein Wechsel zum Zahlstellenprinzip erst dann in Frage, wenn der automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland eingeführt ist. Dies bedingt aus Sicht der Mehrheit der in diesem Absatz erwähnten Vernehmlassungsteilnehmer seinerseits, dass das Resultat der Abstimmung über die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abgewartet wird.
Die Kantone BE und JU, die SP, der SGB, Travail.Suisse sowie der KV Schweiz erachten mögliche Mindereinnahmen als problematisch. Insbesondere der Kanton BE, die SP und Travail.Suisse verlangen eine Gegenfinanzierung der Reform.
Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer, die der Reform grundsätzlich zustimmend gegenüberstehen, wünschen in einer Reihe von Detailfragen spezifische Anpassungen des Reformprojekts.
Ablehnung der Anpassungen betreffend das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer:
2 Kantone (AI und ZH), 1 Partei (SVP) sowie 8 Verbände/Organisationen (FER, FPV, Raiffeisen, SBVg, SGV, up!, VSKB, VSPB) lehnen die Vorlage ab oder beantragen eine Sistierung.
Die ablehnende Haltung der Kantone AI und ZH wird primär damit begründet, dass die Reform verfrüht sei.
Für die SVP überwiegen die Nachteile eines Systemwechsels dessen Vorteile, weshalb sie die Vorlage aufgrund konzeptioneller Bedenken ablehnt.
Der Vernehmlassungsentwurf hat gewissen operativen Gesichtspunkten nach Ansicht der SBVg zu wenig Beachtung geschenkt, weshalb sie diesen ablehnt. Die SBVg formuliert verschiedene Änderungsvorschläge, bei deren Berücksichtigung die SBVg die Reform akzeptieren würde. Die SBVg führt insbesondere an, dass das vorgeschlagene System hohen administrativen Mehraufwand und Haftungsrisiken für die Zahlstellen mit sich brächte. Daher schlägt die SBVg – unterstützt von economiesuisse – die Einführung eines Meldesystems auch im Inland vor. Davon ausgenommen wären Erträge aus inländischen Beteiligungsrechten und Zinsen auf Bankguthaben, bei denen es beim bisherigen System bleiben solle.