Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/24: Revision der Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren (EHtV) · 14 Seiten

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Art. 37 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

(Anhang 6)

Aufhebung: Die EHtV wird mit Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung aufgehoben.

Änderungen:

1. Tierschutzverordnung vom 23. April 200815:

Aus Gründen des Tierwohls dürfen Welpen, die weniger als 56 Tage alt sind, nicht ohne Begleitung durch ihre Mutter oder eine Amme ein- und durchgeführt werden.

2. Verordnung vom 26. August 200916 über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums:

Anpassung des Verweises auf die EHtV.

3. Verordnung vom 18. April 200717 über die Ein- und Durchfuhr von Tieren aus Drittstaaten im Luftverkehr:

Anpassung des Verweises auf die EHtV.

4. Gebührenverordnung BLV vom 30. Oktober 198518:

Für die Ausstellung der Bewilligungen nach Art. 3 Abs. 2 , Art. 12 Abs. 4 und Art. 14 Abs. 4 wird eine vollkostendeckende Gebühr (40.- Fr.) durch das BLV erhoben.

Dafür wird im Gegenzug auf die Erhebung einer Gebühr anlässlich der Kontrolle (86.- Fr.) durch die Zollverwaltung verzichtet. Gestützt auf die EDAV wurde bis anhin - als Folge der Erweiterung des Veterinäranhangs mit dem Bereich der Heimtiere - analog zum europäischen Recht eine grenztierärztliche Kontrollgebühr pro Kontrolle erhoben (86.- Fr.). Dieser Betrag ist jedoch eher auf die Kontrolle von kommerziellen Frachtsendungen ausgerichtet, die im Schnitt mehr als eine halbe Stunde Aufwand verursachen. Inzwischen ist es den EU-Mitgliedstaaten (und auch der Schweiz) wieder freigestellt, über die Kontrollgebühren zu entscheiden. Es soll deshalb wieder zum alten System der kostenlosen Kontrolle zurückgekehrt werden, da der reale Aufwand für die Kontrollen nur so tiefe Gebühren rechtfertigen würde, dass deren Einzug zu mehr Aufwand als Ertrag führen würde.

Für die Herstellung und den Versand des Heimtierpasses an die Tierärztinnen und Tierärzte erhebt das BLV eine vollkostendeckende Gebühr. Diese Gebühr wird sich im Rahmen des heutigen Preises des Heimtierpasses bewegen.

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