Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/24: Revision der Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren (EHtV) · 14 Seiten

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Art. 38 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Verordnung (EU) Nr. 576/201319 und der Durchführungsverordnung (EU) 577/201320in Kraft. Da die Kontrollen im Bereich der Ein- und Durchfuhr von Heimtieren gemäss Veterinäranhang im Verbund mit den Mitgliedstaaten der EU, Island und Norwegen vollzogen werden, ist die gleichzeitige Inkraftsetzung unabdingbar.

ANHANG 1 Anhang 1 listet die Heimtiere auf und entspricht vollständig Anhang 2 EHtV sowie Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 576/201321.

ANHANG 2 Anhang 2 ist das Gefäss für die vom BLV zu erlassenden Ein- und Durchfuhrbeschränkungen zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung (siehe Erläuterungen zu Art. 5).

ANHANG 3 Anhang 3 entspricht dem bisherigen Anhang 1 und ist äquivalent zu Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/201322.

ANHANG 4 Dieser Anhang enthält die technischen Einzelheiten zu den Ein- und Durchfuhrbedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen. Es geht um die Kennzeichnung, den Heimtierpass, die Veterinärbescheinigung und die Anforderungen an den Tollwutimpfstoff.

ANHANG 5 Dieser Anhang regelt die Massnahmen vor der Einfuhr von Vögeln in Bezug auf die Veterinärbescheinigung und verweist auf den entsprechenden Erlass der EU.

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Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.

998/2003.

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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-

Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als

Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.

998/2003.

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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-

Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als

Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.