Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/5: Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN) · 18 Seiten

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gen und Schutzziele angestrebte Transparenz sowie geforderte Rechts- und Planungssicherheit im Vollzug für Behörden und Gesuchsteller zu verbessern.

4. Erläuterung der Anhänge

Anhang 1

Anhang 1 listet, wie bisher gegliedert nach 10 Regionen, die 162 Objekte auf. Er führt für jedes Objekt das Jahr seiner Aufnahme ins BLN auf und hält zudem fest, wann ein Objekt in seinem Perimeter verändert worden ist („Revisionen“).

Inventar (separate Veröffentlichung)

Art. 5 Abs. 1 NHG listet in Bst. a-f die vom Inventar darzustellenden Inhalte auf:

 Inhalt der Objektumschreibung (Objektblätter; Bst. a, b und e)

Das Inventar enthält für jedes Inventarobjekt die geografische und inhaltliche Umschreibung, die Gründe für seine nationale Bedeutung sowie seine Schutzziele.

 Die für die Auswahl der Objekte massgebenden Kriterien (Bst. b)

Die landschaftliche Vielfalt der Schweiz sowie die Vielschichtigkeit des Landschaftsbegriffs und des Landschaftsverständnisses erfordern eine differenzierte Betrachtung. Bei der Auswahl einer repräsentativen Anzahl herausragender Landschaften und Naturdenkmäler, eben jener von nationaler Bedeutung, wurde von einigen wenigen praktischen und plausiblen Gesichtspunkten ausgegangen. Die Bewertung der einzelnen Objekte geht von einer expertenbasierten, landesweiten Gesamtschau aus, welche auf den Kriterien der natur- und kulturlandschaftlichen Eigenart der Landschaft, der Geologie und Geomorphologie, der Lebensräume, der kulturlandschaftsspezifischen Nutzung, der Siedlungsstruktur und -formen sowie spezifischer kulturhistorischer Elemente und Zeugen beruht. Diese decken sich inhaltlich weitestgehend mit dem Gegenstand der allgemeinen Schutzziele in Artikel 5 Absatz 2 VBLN.

Die Auswahl der BLN-Objekte trägt folgenden Kriterien Rechnung:

- einzigartige Landschaften;

- für die Schweiz typische Landschaften;

- einzigartige Naturdenkmäler, namentlich auch hinsichtlich ihrer naturwissenschaftlichen und -wissenschaftsgeschichtlichen Bedeutung;