Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/5: Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN) · 18 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht

- Landschaften, die aufgrund ihrer relativen Unberührtheit, Ruhe und besonderen Schönheit für Erholung und Tourismus eine besondere Bedeutung aufweisen.

Zahlreiche Objekte können verschiedenen Kategorien zugeordnet werden. Deshalb wird von einer systematischen und rechtlich relevanten kategorienmässigen Zuordnung der einzelnen Objekte Abstand genommen.

Die spezifischen fachlichen Gründe für die nationale Bedeutung der jeweiligen Objekte finden sich in den Beschreibungen der einzelnen Objekte (Objektblätter, Bst. a)

 Die möglichen Gefahren (Bst. c)

Der überwiegende Teil der Objekte sind Kultur- und Siedlungslandschaften; ihr Zustand ist nicht statisch. Gesellschaftliche, ökonomische, technische, aber auch naturräumliche Prozesse führen zu einem permanenten landschaftlichen Wandel. Soweit vom Menschen beeinflusst, trägt dieser Wandel den Schutzzielen dann ausreichend Rechnung, wenn die spezifischen Werte und Eigenarten eines Objekts nicht beeinträchtigt sind und die landschaftliche Entwicklung ablesbar bleibt. Aufgrund dieser − historischen – Entwicklungen umfasst das BLN auch zahlreiche Objekte, deren Schönheit oder Eigenart bereits punktuell beeinträchtigt ist. Dies darf jedoch – nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts – nicht als Präjudiz für weitere ähnliche Eingriffe verstanden werden. Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen sowie die bisherigen, den einschlägigen rechtlichen Vorgaben Rechnung tragenden Nutzungen sind in ihrem Bestand jedoch geschützt bzw. weiterhin zulässig.

Grössere Siedlungen sind grundsätzlich nicht Gegenstand des BLN. Sie bleiben hingegen in der Regel dort Teil des Inventarperimeters, wo sie in untrennbarer Weise mit dem Charakter der umgebenden Landschaft verbunden sind oder diese in bloss untergeordneter Weise prägen.

Der Grossteil der inventarisierten Objekte besteht aus Naturlandschaften und naturnahen Kulturlandschaften, die sich durch einen über lange Zeit ausgeübten, schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Ruhe, Biodiversität und Landschaft und deshalb häufig auch durch charakteristische Nutzungsformen und ihre räumlichen Ausprägungen (z.B. Terrassen- oder Wässermattenlandschaften) auszeichnen. Ihre hohe landschaftliche, kulturgeografische, kulturhistorische und naturwissenschaftliche Qualität bewirkt, dass sie auf Veränderungen im Landschaftsgefüge besonders empfindlich ansprechen.

Die potenziellen Gefährdungen von BLN-Objekten gehen von allen raumwirksamen Sektoralpolitiken aus, so von der Siedlungsentwicklung, von Bauten, Anlagen und Infrastrukturen aller Art, von Energieproduktions- und -transportanlagen, Abbau- und