Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 17 Seiten

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A. Einleitende Bemerkungen

1. Ausgangslage

Das Parlament hat die Vorlage 1 (Unfallversicherung und Unfallverhütung) der Botschaft vom 30. Mai 2008 zur UVG-Revision im Frühling 2011 mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückgewiesen, den Umfang der Revision noch einmal zu überprüfen und allenfalls die Revisionsvorlage auf das Notwendigste zu beschränken. Gleichzeitig sollte die Problematik der Überentschädigung unter Einbezug der beruflichen Vorsorge geprüft und in angemessener Weise angepasst werden. Die Vorlage 2 (Organisation und Nebentätigkeiten der Suva) wurde sistiert.

In der Folge sind die Dachverbände der Sozialpartner und die Versicherer eingeladen worden, Vorschläge zum Inhalt einer Neuauflage des Revisionsprojektes einzubringen. Das Ziel sollte ein breit abgestützter Kompromiss sein, um die weitere parlamentarische Behandlung auf eine konsensuale Grundlage stellen zu können. Ende November 2013 sind die entsprechenden Vorschläge als sozialpartnerschaftlicher Kompromissvorschlag, der auch von den Versicherern mitgetragen wird, eingegangen. Gestützt darauf ist die Vorlage 1 in einer Zusatzbotschaft überarbeitet worden. Diese beinhaltet ebenso Änderungsanträge zur sistierten Vorlage 2, die ihrerseits auf Anregungen im sozialpartnerschaftlichen Kompromissvorschlag beruhen.

Am 6. Juni 2014 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Homepage der Bundeskanzlei (www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2014.html) und auf jener des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch/themen/versicherung/00321/02413/04163/index.html?lang=de) veröffentlicht.

Entsprechend dem parlamentarischen Auftrag geht der Inhalt der Zusatzbotschaft nicht über jenen der Botschaft vom 30. Mai 2008 hinaus; vielmehr beschränkt er sich auf das Wesentliche. Wo Modifikationen und Neuerungen eingebracht worden sind, beschlagen diese ausschliesslich Themen, die bereits Gegenstand der Ursprungsbotschaft gewesen sind. Insofern haben sich alle interessierten Stellen und Parteien bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf der Botschaft vom 30. Mai 2008 zu grundsätzlich allen wesentlichen Punkten einbringen können. Auf der andern Seite sind seit der Rückweisung der Vorlage 1 im Frühling 2011 bereits drei Jahre verstrichen. Mit Rücksicht auf die parlamentarischen Vorgaben hätte eine relativ rasche Neuauflage des Revisionsprojektes erwartet werden dürfen. In diesem Sinn stellte der Bundesrat in den Jahreszielen 2013 die Verabschiedung einer Zusatzbotschaft für die zweite Jahreshälfte in Aussicht. Weil die Divergenzen unter den diversen Interessenvertretern jedoch fundamentaler waren als angenommen, hat die Zielsetzung des Bundesrates nicht erreicht werden können. Damit gewährleistet ist, dass die Zusatzbotschaft jedenfalls noch dieses Jahr zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden kann, ist ein konferenzielles Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden. Mit diesem Vorgehen verbindet sich auch die Absicht, den breiten Konsens unter den Sozialpartnern und Versicherern, der in einem mehrjährigen und intensiven Prozess entwickelt worden ist, zu bewahren und rasch umzusetzen.

Die konferenzielle Vernehmlassung fand am 18. Juni 2014 im Hotel National in Bern statt. Die Voten wurden protokollarisch festgehalten (siehe Anhang). Es bestand ausserdem die Möglichkeit, bis am 2. Juli 2014 schriftlich Stellung zu nehmen.

Das Eidgenössische Departement des Innern erhielt insgesamt 64 Stellungnahmen. Mit Ausnahme des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV), curafutura, der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) haben alle Teilnehmer der Vernehmlassungskonferenz auch eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. 22 Eingaben stammen von Behörden und Organisationen, die zur Stellungnahme eingeladen worden waren. Weiter haben sich alle 26 Kantone am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 12 angeschriebenen politischen Parteien antworteten deren 4. 12 Stellungnahmen gingen ausserhalb der erfolgten Einladungen ein.

2. Gegenstand

Innerhalb des vom Parlament gesetzten Rahmens hält sich die Zusatzbotschaft über weite Strecken an die Vorschläge der Botschaft vom 30. Mai 2008. Sie ist unverändert von der Überzeugung getragen, dass das UVG gut funktioniert und die Finanzierung der Leistungen auf absehbare Zeit gewährleistet ist.