Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 17 Seiten

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worden. Auf der andern Seite wird der Einbezug von je zwei Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen einhellig begrüsst. Anstelle der in der Zusatzbotschaft vorgesehenen Zusammensetzung der EKAS mit 13 Mitgliedern wird ein Gremium mit 15 Mitgliedern, entsprechend dem status quo zuzüglich von je zwei Vertretern der Sozialpartner, befürwortet. Was das Präsidium der EKAS betrifft, soll mehrheitlich am Vorsitz der Suva festgehalten werden. Daneben wird ebenso eine freie Konstitution oder eine Wahl durch den Bundesrat aus allen Vertretern bzw. ohne Vertreter der Suva vorgeschlagen.

Was die Deckung durch die Unfallversicherung betrifft, wird von verschiedener Seite gewünscht, dass invalide oder von einer Invalidität bedrohte Personen, welche eine Eingliederungsmassnahme der Invalidenversicherung bei einem Arbeitgeber oder in einer Institution im Sinne von Art. 18a IVG absolvieren, auch dem UVG unterstellt werden sollten. Das Gleiche wird für Personen gefordert, die über die Arbeitslosenversicherung an einer Bildungs- und Beschäftigungsmassnahme gemäss Artikel 59d AVIG teilnehmen.

Im Einzelnen lassen sich die Stellungnahmen zur Vorlage 1 wie folgt zusammenfassen:

- Unfallversicherung von arbeitslosen Personen: Die Verankerung der Unfallversicherung

arbeitsloser Personen im UVG wird explizit von den Kantonen OW, FR, BS, BL, GR, VD, GE, KV Schweiz, SVV, Institut universitaire romand de Santé au Travail (IST), Santésuisse und der Fédération des Associations des retraités et de l'entraide en Suisse (FARES) unterstützt.

- Versicherungsbeginn: Die Neudefinition des Versicherungsbeginns wird von den Kantonen OW,

SO, BS, BL, GR, TG, VD, NE, GE, GDK, KV Schweiz, IST, Santésuisse, DOK, physioswiss und vom Bundesgericht ausdrücklich begrüsst.

- Unfallähnliche Körperschädigungen: Die Neuregelung der unfallähnlichen Körperschädigungen

wird namentlich von den Kantonen ZH, OW, FR, SO, BS, GR, TG, VD, KV Schweiz, Santésuisse, suissetec, physioswiss und der DOK positiv bewertet.

Für den Kanton ZG bringt die Neuregelung zwar eine Verbesserung, löst jedoch die Abgrenzungsprobleme nicht. Aus Sicht des Kantons FR hätte die Gelegenheit genutzt werden sollen, um die die Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall gänzlich zu beseitigen. Die SVP fordert eine klarere gesetzliche Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall, ohne dass damit ein Leistungsausbau verbunden ist. Der Kanton AG ist der Meinung, dass es zu einer Kostenverschiebung ins UVG kommt und die Unfallversicherung damit verteuert wird. Physioswiss hätte sich eine Ausdehnung auf Verletzungen des zentralen und peripheren Nervensystems gewünscht.

- Überentschädigungen: Die vorgesehene Rentenkürzung zur Vermeidung von Über-

entschädigungen wird von den Kantonen ZH, OW, SO, GR, TG, VD, GDK, FDP, SVP, Schweiz. Bauernverband, KV Schweiz, Santésuisse, ASIP, Schweizerische Aktuarvereinigung und suissetec unterstützt.

Die Kantone AI, GE, AVIVO Suisse und FARES hingegen lehnen die betreffenden Massnahmen ab. Von Seiten der Kantone ZG, BS, AG, GE wird eine Auswirkung auf die Ergänzungsleistungen bzw. Sozialausgaben der Kantone befürchtet.

- Finanzierung der Leistungen: Die Verankerung des Bedarfsdeckungs- und des

Kapitaldeckungsverfahrens wird von den Kantonen OW, SO, BS, TG, GDK und von KV Schweiz ausdrücklich unterstützt.

- Grossereignisse: Die Neuregelung wird von den Kantonen VD, GR, BS, AI, KV Schweiz,

Santésuisse, suissetec und von der Schweizerischen Aktuarvereinigung grundsätzlich begrüsst.

Der Kanton AI lehnt eine Äufnung des Ausgleichsfonds erst nach Eintritt eines Grossereignisses jedoch ab, weil dies dem Versicherungsgedanken widerspricht und nur eine Schuldenfinanzierung darstellt.

- EKAS: Mit den Kantonen ZH, BE, SZ, ZG, SO, BL, AR, TG, TI, VS, NE, GE, JU, sgv, SGB,

Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) und der VDK wird die in Artikel 85 vorgesehene Zusammensetzung der EKAS von einer Vielzahl der Vernehmlassungsteilnehmer kritisiert. Es wird gefordert, dass an den bisherigen Vertretungsverhältnissen festgehalten wird und lediglich neu je zwei Sitze der Sozialpartner vorgesehen werden.