Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 17 Seiten

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Die Suva und der AGVS unterstützen das rasche Vorgehen im Gesetzgebungsprozess.

3.2 Verzicht auf eine vertiefte Stellungnahme

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben aus unterschiedlichen Gründen auf eine materielle Stellungnahme verzichtet. Einerseits haben die kurzen Fristen und enge Personalressourcen keine fundierte Auseinandersetzung mit den Vorlagen erlaubt. Andererseits hat auch eine nur geringe materielle Betroffenheit zum Verzicht geführt. Schliesslich ist ebenso mit Verweis auf eine generelle Unterstützung der Vorlagen und des sozialpartnerschaftlichen Kompromisses von einer einlässlichen Eingabe abgesehen worden.

Folgende Kantone und Institutionen haben aufgrund der kurzen Fristen und fehlender personeller Ressourcen auf eine materielle Stellungnahme verzichtet: UR, NW, GL, SH, SG, der Schweizerische Städteverband, die bfu und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).

Die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (VVAK) hat wegen fehlender Betroffenheit auf eine inhaltliche Rückäusserung verzichtet. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen hat aus Durchführungssicht keine Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen zu machen.

Die CVP begrüsst die Einigung der Sozialpartner und erachtet deshalb eine detaillierte Stellungnahme für nicht notwendig. Die bfu verzichtet auf eine nähere Stellungnahme mit dem Hinweis, dass die Richtung der geplanten Revision unterstützt wird.

3.3 Materielle Stellungnahmen Allgemein

Im Sinne einer allgemeinen Zusammenfassung ist festzustellen, dass die Revisionsvorschläge eine breite Zustimmung geniessen. Generell wird begrüsst, dass die Sozialpartner einen Kompromiss haben finden können, der auch von der Suva und dem Schweizerischen Versicherungsverband getragen wird. Von verschiedener Seite wird betont, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht ohne Not davon abgewichen werden soll.

Im Rahmen der Vernehmlassungskonferenz vom 18. Juni 2014 sowie gestützt auf die schriftlichen Eingaben sind die Revisionsvorschläge von allen Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Von keiner Seite sind die Reformbemühungen als solche beanstandet worden. Vielmehr sind die Zielsetzung der Zusatzbotschaft und die vorgeschlagenen Änderungen von folgenden Kantonen, Parteien, Verbänden und Institutionen ausdrücklich ganz allgemein unterstützt worden: ZH, BE, SZ, OW, AI, GR, NE, GE, CVP, FDP, SVP, SP, Bundesgericht, GDK, SGB, SAV, sgv, KV Schweiz, Suva, SVV, swissmem, SBV, H+, curafutura, Groupe Mutuel, Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP), Schweizerische Aktuarvereinigung, SSO, DOK, AGVS sowie FARES. Daneben sind viele der Revisionsvorschläge im Einzelnen von weiteren Vernehmlassungsteilnehmern unterstützt worden.

Vorlage 1

Die Verankerung der Unfallversicherung arbeitsloser Personen im UVG wird in grossem Masse einhellig unterstützt. Ebenso sehr wird die Neudefinition des Versicherungsbeginns begrüsst, weil sich damit stossende Deckungslücken schliessen lassen. Auch die Neudefinition der unfallähnlichen Körperschädigungen wird befürwortet, da sich damit die bisherigen Abgrenzungsschwierigkeiten weitgehend eliminieren lassen sollten. Weiter finden die Kürzungsregeln zur Vermeidung von Überentschädigungen grossmehrheitliche Unterstützung. Vereinzelt wird die vorgesehene Kürzung der Invalidenrenten bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters abgelehnt. Trotz grundsätzlicher Zustimmung wird von einigen Kantonen eine gewisse Skepsis geäussert. Es wird befürchtet, dass die vorgesehenen Rentenkürzungen zu Mehrausgaben bei den Ergänzungsleistungen (EL) führen könnten, die wesentlich von den Kantonen mitfinanziert werden. Es wird gewünscht, dass in der Zusatzbotschaft darauf hingewiesen und die Auswirkungen nach Möglichkeit beziffert werden.

Ebenso werden die Neuerungen bei der Finanzierung der UVG-Leistungen mit der Verankerung des Bedarfdeckungs- und des Kapitaldeckungsverfahrens begrüsst. Schliesslich werden die verfeinerte Abgrenzung des Tätigkeitsgebietes der Suva und der übrigen Versicherer sowie die Einführung einer Ereignislimite bei Grossereignissen mit der Möglichkeit, im Bedarfsfall einen Ausgleichsfonds zu schaffen, positiv aufgenommen.

Die vorgesehene Zusammensetzung der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist auf breite Ablehnung gestossen. Insbesondere die Reduktion der Vertreter der kantonalen Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes von bisher drei auf zwei Mitglieder ist mit Rücksicht auf die Bedeutung ihrer Tätigkeit im Bereich der Arbeitssicherheit kritisiert