Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/93: Änderung des Mineralölsteuergesetzes · 16 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die einzelnen Akteure
Auf die gesamte Volkswirtschaft hat diese Gesetzesänderung kaum Auswirkungen. Die Treibstoffsteuerrückerstattung für die Pistenfahrzeuge wird hingegen für die Seilbahnunternehmen und die Loipenbetreiber von Bedeutung sein, die von den neuen Steuerbefreiungsmöglichkeiten profitieren können.
4.2 Auswirkungen auf den Bund
4.2.1 Finanzielle Auswirkungen
4.2.1.1 Steuerrückerstattung für Pistenfahrzeuge
Der Vorstoss verlangt, dass der Bundeshaushalt durch die Steuerbefreiungen (rund 8 bis 13 Mio. Franken) nicht belastet wird. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Steuerbefreiung zu Lasten der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Erträge erfolgt. Dies wird über entsprechend geringer ausfallende Entnahmen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr langfristig ausgabenseitig kompensiert.
Aufgrund der zur Zeit geringen LRV-Ausrüstung bei Pistenfahrzeugen ist bei der Mineralölsteuer mit Einnahmenausfällen von rund 8 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Steuerrückerstattung witterungsbedingt von Jahr zu Jahr relativ stark schwanken wird, insbesondere in Sportgebieten, in denen es keine Beschneiungsanlagen gibt.
Sollte die Umsetzung der Steuerrückerstattung für Pistenfahrzeuge zu einem plafonderhöhenden personellen Mehrbedarf führen, wäre die Haushaltneutralität nicht mehr gegeben.