Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/93: Änderung des Mineralölsteuergesetzes · 16 Seiten

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verkehr bestimmt ist, nicht jedoch den unabhängig davon rückzuerstattenden Mineralölsteuerzuschlag.

In dieser Hinsicht ist zu erwähnen, dass der Bundesrat 2006 einen Aktionsplan gegen Feinstaub verabschiedet hat. Ziel der vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ausgearbeiteten Massnahmen ist, zu einer beträchtlichen Verringerung der Russemissionen beizutragen.

Das UVEK hat deswegen mit Seilbahnen Schweiz Ende 2009 eine freiwillige Vereinbarung zur Ausrüstung mit Partikelfiltern von neuen (klassischen) mit Dieselöl betriebenen Pistenfahrzeugen getroffen. Zur Verbesserung der Luftqualität sollen gemäss dieser Absichtserklärung ab 2010 nur noch Pistenfahrzeuge mit Russfiltern oder gleichwertigen Technologien in Verkehr gelangen. Im Weiteren wird ab 2015 in folgenden Kantonen eine Filterpflicht für alle (auch für alte) Pistenfahrzeuge in Kraft treten: ZG, LU, UR, SZ, OW und NW.

Für Fahrzeuge mit Dieselmotor soll deswegen der Anteil an der Mineralölsteuer nur für mit Partikelfilter ausgerüstete Fahrzeuge rückerstattet werden (der Mineralölsteuerzuschlag ist von dieser Regelung nicht betroffen bzw. wird vollständig rückerstattet). Es sollen ausschliesslich LRV6-konforme Partikelfilter oder Motoren verwendet werden.7 Mit Dieselöl betriebene Fahrzeuge, welche die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, sollen hingegen nur den Mineralölsteuerzuschlag rückerstattet erhalten8.

Von dieser Regelung nicht betroffen sind Fahrzeuge mit anderem als Dieselmotor.

Es ergeben sich folgende Rückerstattungsansätze:

Steuer9 Benzin Dieselöl

LRV konforme LRV nicht konforme

Fahrzeuge Fahrzeuge Mineralölsteuerzuschlag 300.00 300.00 300.00 Mineralölsteuer 215.60 229.35 0.00 Totalrückerstattung 515.60 529.35 300.00 6 Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV; SR 814.318.142.1). 7 Weitere Informationen: www.bafu.admin.ch/filterliste. 8 Eine seit 2008 geltende differenzierte Steuerrückerstattung bei den konzessionierten Transportunternehmungen ist sehr wirksam und hat zu einer raschen Technologieeinführung und in der Folge Dieselrussminderung geführt.

9 o In Franken je 1‘000 Liter bei 15 C.