Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/93: Änderung des Mineralölsteuergesetzes · 16 Seiten

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1.2.1 Steuerliche Belastung

Die Erträge des Mineralölsteuerzuschlages, die Hälfte der Mineralölsteuererträge auf Treibstoffen sowie der Reinertrag der Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette) sind zweckgebunden. Sie fliessen in eine Spezialfinanzierung1 Strassenverkehr und werden für Aufgaben und Aufwendungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet. Die andere Hälfte der Mineralölsteuererträge fliesst in die allgemeine Bundeskasse.

Steuerliche Belastung2 von Benzin- bzw. Dieselöl-Treibstoff:

Steuer3 Benzin Dieselöl

Mineralölsteuer 431.20 458.70

Mineralölsteuerzuschlag 300.00 300.00

Gesamtbelastung 731.20 758.70

1.2.2 Nettoerträge aus der Mineralölsteuer im Jahr 2013

Mineralölsteuer Einnahmen Verwendung

(in 1‘000 Franken)

Mineralölsteuer auf 2‘988‘647 50 % für die Bundeskasse Treibstoffen und 50 % zweckgebunden

für Aufgaben im Zusammenhang mit den Strassen- resp. Luftverkehr Mineralölsteuerzuschlag 1‘994‘432 100 % zweckgebunden für

Aufgaben im Zusammenhang mit den Strassen- bzw. Luftverkehr

Mineralölsteuer auf 22‘667 100 % für die Bundeskas-Brennstoffen se

Im Jahr 2013 bewirkte die Mineralölsteuer 7.7 % der Bundeseinnahmen.

1 Gemäss Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2). 2 Gemäss Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (MinöStG; SR 641.61), Anhang 1 Mineralölsteuertarif.

3 o In Franken je 1‘000 Liter bei 15 C.