Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/93: Änderung des Mineralölsteuergesetzes · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

1 Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineral-

ölsteuer

1.1 Ausgangslage

Die vom Parlament überwiesene Motion Baumann (12.4203) vom 13. Dezember 2012 beauftragt den Bundesrat, eine Änderung der Gesetzgebung über die Mineralölsteuern in die Wege zu leiten, so dass die Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Damit der Vorstoss für die allgemeine Bundeskasse budgetneutral ist, wird vorgeschlagen, die Steuerbefreiung nur in dem Ausmass umzusetzen, in dem die Steuern für Aufwendungen des Strassenverkehrs bestimmt sind.

Ständerat Baumann begründet seinen Vorstoss insbesondere damit, dass der Bergtourismus vor sehr grossen Herausforderungen stehe. Die zunehmenden Auflagen für Sicherheit in allen Bereichen verursachten laufend zusätzliche Kosten, die keinen Mehrwert generierten und nicht auf die Preise abgewälzt werden könnten. Jede Verbesserung der Rahmenbedingungen leiste einen Beitrag zur Stärkung des Wintertourismus in der Schweiz.

In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Er begründete dies wie folgt:

• Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer und keine Strassenbenutzungsge-

bühr. Sie verfolgt in erster Linie das Ziel, Einnahmen für den Staat zur Finanzierung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben zu generieren. Es ist daher unerheblich, ob der Treibstoff im Strassenverkehr oder anderweitig verbraucht wird.

• Eine auch teilweise Befreiung von Pistenfahrzeugen von der Mineralölsteuer ent-

spricht einer Subvention in Form einer Finanzhilfe und ist aus ordnungs- wie finanzpolitischen Gründen abzulehnen.

Die Änderung des Mineralölsteuergesetzes ist unter Einbezug der folgenden zwei Branchenverbände ausgearbeitet worden:

• Seilbahnen Schweiz, Dählhölzliweg 12, 3000 Bern 6;

• Loipen Schweiz, Sot god 9, 7078 Lenzerheide, der auch die Interessen von Ro-

mandie ski de fond, 2208 Les Hauts-Geneveys vertritt.

1.2 Grundzüge der Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die das Ziel hat, dem Staat Einnahmen zur Finanzierung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben zu verschaffen.

Sie umfasst:

• eine Mineralölsteuer auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer

Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen ("Grundsteuer");

• einen Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen.