Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/114: Revision der Steueramtshilfeverordnung (StAhiV) · 20 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision der Steueramtshilfeverordnung (StAhiV)

b. Amtsträger ihre Stellung oder Befugnisse missbraucht haben;

c. falsche, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur ungerechtfertigten Verkürzung von Steuern oder zur Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile eingesetzt wurden;

d. die ungerechtfertigte Verkürzung von Steuern oder die Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile bandenmässig betrieben wurde

Artikel 6 Zusammenarbeit der Behörden

Der Kanton BL, die BDP, Economiesuisse, die SBVg, der VSV und SwissHoldings unterstützen grundsätzlich die evolutive Erarbeitung der Konkretisierung des spontanen Informationsaustauschs über andere Fälle als Steuervorbescheide. Sollten weitere Anwendungsfälle des spontanen Informationsaustausches relevant werden, schlägt SwissHoldings aus Rechtssicherheits- und Transparenzgründen vor, dass diese in der Verordnung verankert werden müssten. Dabei sei die Wirtschaft frühzeitig in die entsprechenden Arbeiten einzubeziehen. Bei der praktischen Anwendung der Bestimmungen sollte aus Sicht des VSV auf weitere Fälle, in denen der spontane Informationsaustausch zur Anwendung kommen könnte, verzichtet werden. Wo keine genaue Regelung bestünde, sollte keine Anwendung stattfinden – nur so könne Willkür vermieden werden. Sobald weitere internationale Standards bestehen, sollen diese konkretisiert werden. Die CVP verlangt, dass erst Anpassungen an der Verordnung gemacht werden, wenn sich eine Praxis international durchgesetzt habe. Treuhand Suisse gibt zu bedenken, dass es unter rechtsstaatlichen Überlegungen kritisch sei, wenn den Vollzugsorganen sehr weit reichende Ermessensspielräume zugestanden würden. Um diesbezüglich eine erhöhte Rechtssicherheit zu erreichen, sei die Festlegung weiterer Vorgaben notwendig.

Die FDK, die Kantone AG und OW, die BDP sowie (sinngemäss) die CVP schlagen folgende Änderung vor:

Das Staatsekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), die ESTV und die kantonalen Steuerverwaltungen arbeiten zusammen, um einen schweizweit einheitlichen spontanen Informationsaustausch zu gewährleisten, welcher die internationalen Standards erfüllt und der internationalen Praxis entspricht.

Die Zusammenarbeit dürfe nicht zu einer Übererfüllung des spontanen Informationsaustauschs durch die Schweiz führen. Auch der Kanton JU verlangt, dass die Schweiz den Standard erfüllt, jedoch nicht darüber hinausgeht.

Der VSV schlägt eine ähnliche Formulierung vor:

Die ESTV und die kantonalen Steuerverwaltungen arbeiten zusammen, um einen schweizerischen einheitlichen spontanen Informationsaustausch zu gewährleisten, welcher den geltenden Abkommen entspricht.

Der VSV will damit die Vermeidung eines „Swiss Finish“ explizit verankern. Das SIF sei zudem primär eine politische Behörde und somit zu streichen. Amtshilfe sei Rechtsanwendung und nicht internationale Steuerpolitik. Rechtsanwendung habe ausschliesslich der Rechtsstaatlichkeit zu folgen. Sehe das SIF die Beachtung internationaler Standards als in Frage gestellt, so habe es seinen Einfluss über das Departement einzubringen. Die Swatch Group schlägt hingegen vor, dass das SIF eine Leitungsrolle übernimmt. Die CVP will allgemein, dass die Trennung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klarer geregelt wird. Die Treuhand Suisse schlägt vor, dass die Zusammenarbeit über die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) läuft.

Die SP schlägt eine (neue) spezialisierte Organisationseinheit vor: