Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/114: Revision der Steueramtshilfeverordnung (StAhiV) · 20 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision der Steueramtshilfeverordnung (StAhiV)

eben keinen Standard gäbe und darum jeder Staat seine eigene Praxis habe. Es sei somit mit genau so vielen unterschiedlichen Praxen wie Staaten zu rechnen.

Die Kantone NW und ZH sind der Ansicht, dass die Schweiz keine Vorreiterrolle einnehmen soll. Gemäss BDP und FDP dürfe die Schweiz nicht Musterschüler spielen und Daten austauschen, wenn die Reziprozität nicht gegeben sei. Der Kanton FR sowie die BDP und die CVP wollen den internationalen Standard einhalten, aber ohne proaktive Haltung. Die SVP verlangt, dass nie über den vereinbarten OECD-Mindeststandard hinausgegangen wird. Gemäss CP müsse ein Übereifer verhindert werden. Zur Reziprozität äussert sich der VSV dahingehend, dass die Schweiz bei der Umsetzung ein genaues Augenmerk darauf legen müsse, ob und gegebenenfalls inwieweit die anderen wichtigen Finanzplätze ihre Pflichten hinsichtlich der spontanen Amtshilfe wahrnehmen. Bei begründeten Zweifeln sei die Amtshilfetätigkeit einzustellen. Zudem müsse das Ausbleiben von reziproker spontaner Amtshilfe konsequenterweise auch zu einer vollständigen Einstellung des automatischen Informationsaustausches (AIA) führen. Auch EXPERTsuisse, die SBVg und der SGV verlangen, dass die Schweiz nicht über den internationalen Standard hinausgeht. Gemäss EXPERTsuisse und der SBVg müsse sich die Schweiz auf die Vorgaben der internationalen Abkommen stützen. Auch der Kanton VS betont dass die Schweiz nicht über Artikel 7 des Amtshilfeübereinkommens hinausgehen dürfe. Gemäss dem Kanton VS sei die Praxis der anderen Staaten zu beachten, da sonst die ökonomischen Interessen der Schweiz geschädigt würden. Der VSV will, dass bei der Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs nach dem Abkommen mögliche Vorbehalte voll ausgeschöpft werden und, dass klare Vorschriften und Regelungen für den spontanen Informationsaustausch geschaffen werden. Für SwissHoldings ist entscheidend, dass die Steuerverwaltungen in der Schweiz bei der Umsetzung der OECD-Vorgaben Augenmass und Vernunft walten lassen. Würden künftig nicht nur Informationen über Steuervorbescheide, sondern auch Anfragen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens als auszutauschende Steuervorbescheide betrachtet, sei das heutige auf Vertrauen beruhende, effiziente Veranlagungsverfahren in der Schweiz gefährdet .

Für den Kanton UR führt der spontane Informationsaustausch nicht zu mehr Steuereinnahmen sondern im Gegenteil zu höheren Kosten im Personalbereich und damit zu mehr Staat und Bürokratie. Auch die CVP verlangt, dass die Bürokratie mit einer auf die Umsetzung der internationalen Standards beschränkten und liberalen Auslegung der Verordnung eingeschränkt wird. Der Kanton NE erwartet höhere Kosten, nicht aber unbedingt höhere Steuereinnahmen. Der Kanton BE erwartet hohe Folgekosten, da mit vielen ergänzenden Amtshilfeersuchen gerechnet werde. Im erläuternden Bericht seien diese Folgekosten zu erwähnen. Der Kanton GL erwähnt, dass der Informationsaustausch einen enormen Aufwand aber nur einen vernachlässigbaren Ertrag für die Steuerverwaltungen bringe. Der Kanton TI erhofft sich konkrete Vorschläge zur Kompensation durch den Bund für den Mehraufwand, der den Kantonen entstehe.

Die FER und der SGV betonen, dass eine einheitliche Praxis unter den Kantonen herrschen müsse. Gemäss der FER könnten Unternehmen von den Differenzen profitieren, falls ein Kanton etwas „kulanter“ ist. Für die SP ist die Ausgangslage sehr undurchsichtig. Es sei unklar wie viele Rulings es in der Schweiz gibt und nach welchen Kriterien ein Ruling spontan ausgetauscht werden solle. Unklar sei auch wer die Praxis in den Kantonen überprüfe und überwache. Es müsse deshalb über die in der StAhiV vorgeschlagene engere Zusammenarbeit zwischen SIF, ESTV und den kantonalen Steuerverwaltungen sowie die Bezeichnung von zuständigen Organisationseinheiten für den spontanen Informationsaustausch hinausgegangen werden. Es brauche eine eigne, spezialisierte Organisationseinheit auf Bundesebene, die sich mit der Annahme, Überprüfung und dem Austausch der kantonalen Steuerrulings befasse. Die Swatch Group ist der Ansicht, dass das Staatsekretariat für internationale Finanzfragen (SIF)