Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten
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- Ausbau der Zürcher S-Bahn;
- Ausbau der S-Bahn St. Gallen;
- Viertelstundentakt zwischen Genf und Annemasse (Léman Express);
- Neues Rollmaterial für die Strecke Lugano–Ponte Tresa (FLP);
- Neues Rollmaterial für die Wynental- und Suhrentalbahn (WSB);
- Neues Rollmaterial für die Rhätische Bahn (RhB);
- Neues Rollmaterial für den Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS);
- Neues Angebot Biel–Delsberg–Delle–Belfort;
- Verlängerung der S-Bahn-Linie S8 der RBS bis nach Bätterkinden;
- Angebotsausbau Glâne–Veveyse.
Weitere Erwägungen
Zwecks Harmonisierung wurden die angefragten Unternehmen gebeten, in ihren Antworten weder die Auswirkungen der Teuerung (Trassenpreise inbegriffen) noch künftige Tariferhöhungen einzubeziehen. Damit diese sowie die Auswirkungen der nicht angefragten Unternehmen (Busunternehmen, mit Ausnahme von PostAuto) berücksichtigt werden konnten, pflegte das BAV eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Abgeltungen von 1 Prozent ein. Diese Annahme beruht auf einem Erfahrungswert, der sowohl die Auswirkungen von Tariferhöhungen als auch von Effizienzgewinnen miteinbezieht.
Einschätzung des gesamten Abgeltungsbedarfs für den RPV im Zeitraum 2018–2021
Der geschätzte Abgeltungsbedarf für den RPV im vierjährigen Zeitraum des Verpflichtungskredits 2018–2021 beträgt insgesamt 4250 Millionen Franken. Damit ergibt sich gegenüber der Planung für 2017 ein kumulierter Finanzierungsmehrbedarf von 882 Millionen Franken (Anteil Bund und Kantone).
Zeitraum des Verpflichtungskredits RPV 2018–2021 in Mio. CHF 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 ∑ 2018–2021 RPV-Kredite (Budget/FIPLA Bund) 919.5 936.1 952.1
Ergebnis der Umfrage bei den TU (Januar 2015)* 65.8 165.3 212.5 246.5
Allgemeine Entwicklung der A bgeltungen (+ 1 %/Jahr) 19.0 38.2 57.7 77.3
Schätzung der zusätzlichen ungedeckten Kosten RPV (Bund
und Kantone) 84.8 203.5 270.2 323.8 882.3 Schätzung der ungedeck ten Kosten am Bundesanteil (50% ) 919.5 936.1 952.1 994.5 1053.9 1087.2 1114.0 4249.6 Differenz zum Vorjahr (Mio. CHF) 16.6 16.0 42.4 59.3 33.4 26.8
Differenz zum Vorjahr (%) 1.8% 1.7% 4.5% 6.0% 3.2% 2.5%
* Total der geschätzten zusätzlichen Abgeltungen in Bezug auf die Prognose 2015
Tabelle 1: Einschätzung des gesamten Abgeltungsbedarfs für den RPV im Zeitraum 2018–2021 Zu diesen Beträgen kommen ab 2018 jährlich noch rund 8 Millionen Franken für 3G/4G-Verstärker hinzu, die vom Bund finanziert werden. Somit ergibt sich ein geschätzter Gesamtbedarf in Höhe von 4282 Millionen Franken.
2.2.3 Diskussion mit den Beteiligten
Im Sommer 2015 wurde die Beurteilung des Abgeltungsbedarfs den finanzpolitischen Einschränkungen des Bundes (anhand seiner Finanzplanung, provisorischer Stand Juli 2015) gegenübergestellt und den verschiedenen Beteiligten im RPV