Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten

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(insbesondere den Kantonen und Unternehmen) vorgelegt. Alle Parteien waren sich einig darin, dass Massnahmen nötig sind und sich alle an der Finanzierung zukünftiger Bedürfnisse im RPV durch eine Kombination von verschiedenen Massnahmen – Effizienzsteigerungen, Tarifmassnahmen oder eine Erhöhung der Abgeltungen – zu beteiligen haben.

Mit Effizienzsteigerungen kann die Erhöhung der Abgeltungen aufgefangen oder wenigstens gebremst werden. Das Ziel besteht darin, dass die Transportunternehmen mehr und bessere Leistungen pro Subventionsfranken anbieten. Beispielsweise können mit einer Angebotsverbesserung oder einer Nachfragesteigerung bestimmte Leistungen von Skaleneffekten bei den Kosten profitieren oder die Verkehrserträge können steigen. Zudem geht das BAV vom Grundsatz aus, dass es sich bei den von den Unternehmen angekündigten Finanzierungsbedürfnissen um Höchstbeträge handelt, die nach einer tiefergehenden Analyse teilweise nach unten korrigiert werden können.

Die Parteien waren sich einig, dass die Erhöhung der geschätzten ungedeckten Kosten von 441 Millionen Franken zur Hälfte über zusätzliche Effizienzsteigerungen der TU und/oder Tarifmassnahmen aufgefangen werden können. Die Verantwortung für das Ergreifen von Tarifmassnahmen für denjenigen Teil des Finanzierungsbedarfs, der nicht über Effizienzsteigerungen gedeckt werden kann, liegt bei den Unternehmen.

Die andere Hälfte der ungedeckten Kosten würde über höhere Abgeltungen von Bund und Kantonen gedeckt. Den Kantonen wird der Entscheid überlassen, ob sie bestehende Angebote überprüfen wollen, um so frei werdende Bundesmittel für effektivere Angebote einsetzen zu können.

Auf dieser Grundlage wurde der Bundesanteil am Abgeltungsbedarf des Verpflichtungskredits RPV nach unten korrigiert. Damit beträgt er für die Jahre 2018 bis 2021 noch insgesamt 4061 Millionen Franken. Das ergibt einen Mehrbedarf von 137 Millionen Franken gegenüber dem Finanzplan, wie die folgende Tabelle zeigt:

Bezogen auf Budget/FIPLA Bund Zeitraum des Verpflichtungskredits RPV 2018–2021 in Mio. CHF 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 ∑ 2018-2021 Schätzung der zusätzlichen ungedeckten Kosten RPV

(Ergebnisse aus Tabelle 1) 84.8 203.5 270.2 323.8 882.3 Schätzung der ungedeckten Kosten RPV (Bundesanteil) 919.5 936.1 952.1 994.5 1053.9 1087.2 1114.0 4249.6 Beteiligung der TU (Effinzienzsteigerungen, Tarifmassnahmen)

(50 % Bund/Kantone) 42.4 101.8 135.1 161.9 441.2 Restliche Abgeltungen Bund 973.3 1003.0 1019.7 1033.1 4029.0 Projekte Bund (3G-Verstärker) 8.0 8.0 8.0 8.0 Total Bundesanteil 981.3 1011.0 1027.7 1041.1 4061.0 Finanzplanung Bund 919.5 936.1 952.1 952.0 971.0 990.4 1010.2 3923.6 Abweichung von der Finanzplanung 29.3 40.0 37.3 30.8 137.4 Differenz zum Vorjahr (Mio. CHF) 29.2 29.7 16.7 13.4 Differenz zum Vorjahr (%) 3.1% 3.0% 1.6% 1.3%

Tabelle 2: Neubeurteilung des Bundesanteils am zusätzlichen Abgeltungsbedarf für den RPV im Zeitraum 2018–2021

Die Möglichkeit einer Unterscheidung zwischen Projekten, die von Bund und Kanton gemeinsam finanziert werden, und Projekten, die von den Kantonen alleine finanziert werden müssten, wurde als ungeeignet abgelehnt. Zudem wäre mit einem solchen Vorhaben auch die Bestimmung von Artikel 30 PBG verletzt worden, wonach der Bund 50 Prozent der gesamten Abgeltungen finanziert.